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407.000 Rentner in Sachsen steuerpflichtig

Das Bündnis Sahra Wagenknecht verlangt eine Bremse für die Besteuerung der Renten. (Archivbild) / Foto: Michael Bahlo/dpa
Das Bündnis Sahra Wagenknecht verlangt eine Bremse für die Besteuerung der Renten. (Archivbild) / Foto: Michael Bahlo/dpa

Auch Rentenbezüge sind steuerpflichtig. Mit der Rentenerhöhung am 1. Juli gilt das in Sachsen für 8.000 Frauen und Männer zusätzlich. Das Bündnis Sahra Wagenknecht fordert eine «Rentensteuerbremse».

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) hält die Besteuerung vieler Renten auch in Sachsen für ungerecht und fordert eine Rentensteuerbremse. «Dass am 1. Juli mit der Rentenerhöhung gleich wieder 8.000 Rentner in Sachsen in die Besteuerung gefallen sind, ist beschämend. Die Rentensteuer ist eine der ungerechtesten Steuern Deutschlands», erklärte Wagenknecht: «Jahrzehntelang abrackern und einzahlen, dann eine Rente erhalten, die im europäischen Vergleich unterdurchschnittlich ist und dann meldet sich auch noch das Finanzamt und hält die Hand auf.»

Wagenknecht hatte Zahlen zur Anzahl der Steuerpflichtigen mit Renteneinkommen im Bundestag erfragt. In Sachsen sind insgesamt 407.000 Rentner betroffen, in Deutschland knapp 6,3 Millionen. Im Januar dieses Jahres fielen rund 16.000 Menschen im Freistaat durch die Erhöhung des Grundfreibetrages aus der Steuerbelastung heraus, mit dem 1. Juli kamen 8.000 Frauen und Männer dazu. 

Wagenknecht: Steuer und Abgaben für Normalrentner sind zu hoch

Nach Ansicht von Wagenknecht sind Steuern und Abgaben für den Normalrentner zu hoch. Bis 2.000 Euro soll die gesetzliche Rente steuerfrei bleiben, fordert sie. «Das würde Rentner mit kleinen und mittleren Renten entlasten. Es darf nicht sein, dass das ohnehin viel zu geringe Rentenniveau in Deutschland auch noch vom Fiskus wegbesteuert wird.»

Für die Besteuerung der Renten gilt in Deutschland ein Grundfreibetrag, der das Existenzminimum sichern soll. 2023 lag er bei 10.908 Euro für Alleinstehende, ab diesem Jahr sind es 11.604 Euro. Für Verheiratete und eingetragene Lebenspartner gilt jeweils die doppelte Summe. Hinzu kommt der persönliche Rentenfreibetrag. Denn nur ein Teil der Rente wird besteuert. Die Höhe richtet sich nach dem Jahr, in dem man in Rente ging. 

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