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Streikwelle City-Bahn: GDL muss Schülerverkehr sicherstellen

Ein Dieseltriebwagen der City-Bahn Chemnitz GmbH fährt in den Hauptbahnhof Chemnitz. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild
Ein Dieseltriebwagen der City-Bahn Chemnitz GmbH fährt in den Hauptbahnhof Chemnitz. / Foto: Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Der Machtkampf zwischen der City-Bahn und der Gewerkschaft GDL hat nun auch ein Gericht beschäftigt. Dieses entschied im Sinne des Bahnunternehmens.

Während ihrer Streikwellen bei der City-Bahn Chemnitz muss die Gewerkschaft GDL den Schülerverkehr durch einen Notdienstplan sicherstellen. Einem entsprechenden Antrag auf einstweilige Verfügung der City-Bahn gab das Arbeitsgericht Chemnitz am Mittwoch statt und verurteilte die GDL zur Mitwirkung an einem Notdienstplan. Das Gericht stützte sich bei seiner Entscheidung auf die Notwendigkeit der Schülerbeförderung.

«Ich freue mich außerordentlich für unsere jungen Fahrgäste und ihre Eltern, dass uns dieser juristische Erfolg gegen die GDL und ihren Bundesvorsitzenden Claus Weselsky gelungen ist», sagte City-Bahn-Chef Friedbert Straube laut einer Mitteilung. Er forderte die GDL zu Verhandlungen auf. Der Konflikt könne nur so gelöst werden.

Laut Angaben der City-Bahn nutzen täglich rund 1800 Kinder und Jugendliche die Linien, um zur Schule und von dort wieder nach Hause zu kommen. In den vergangenen Wochen waren aber auch sie von den Streiks betroffen. Die Lokführergewerkschaft GDL will bei der City-Bahn eine 35-Stunden-Woche erzwingen - so wie bei anderen Eisenbahnunternehmen. Deswegen überzieht sie das kommunale Unternehmen seit Wochen immer wieder mit Streiks.

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