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Wagenknecht hält Besteuerung der Renten für Fehler

BSW-Namensgeberin Sahra Wagenknecht hält die Besteuerung von Renten für einen großen Fehler der Politik. (Archivbild) / Foto: Hannes P. Albert/dpa
BSW-Namensgeberin Sahra Wagenknecht hält die Besteuerung von Renten für einen großen Fehler der Politik. (Archivbild) / Foto: Hannes P. Albert/dpa

Dass in Deutschland schon seit Jahren die Rente ab einem bestimmten Umfang besteuert wird, ist für Senioren ein Ärgernis. Das Bündnis Sahra Wagenknecht fordert eine Rentensteuerbremse.

BSW-Vorsitzende Sahra Wagenknecht hält die Rentenbesteuerung für einen großen Fehler der Politik. «Sie missachtet die Lebensleistung der Bürger. Sie zieht den Rentnern immer mehr Geld aus der Tasche und drückt das ohnehin viel zu niedrige Rentenniveau noch weiter nach unten», sagte Wagenknecht der Deutschen Presse-Agentur in Dresden und forderte erneut eine Rentensteuerbremse. «Gesetzliche Renten unter 2000 Euro sollten steuerfrei bleiben. Dazu muss die nächste Landesregierung von Dresden aus eine Bundesratsinitiative starten. Es darf nicht sein, dass die über Jahrzehnte hart erarbeitete Rente wegbesteuert wird.»

Eine Anfrage im Bundestag hatte ergeben, dass in Sachsen 2023 rund 71 Prozent der ausgezahlten Rentenleistungen steuerpflichtig waren. 2015 lag dieser Anteil noch bei 58 Prozent. Im Vorjahr wurden in Sachsen 24,7 Milliarden Euro an Renten ausgezahlt, 17,6 Milliarden Euro waren davon steuerpflichtig. Auch in anderen ostdeutschen Ländern ist der steuerpflichtige Anteil höher als im Westen, wo alle Länder bei diesem Wert unter 68 Prozent liegen. 

Grund ist vor allem eine unterschiedliche Besteuerung in Ost und West. Im Frühjahr hatte das Bundesfinanzministerium dazu Zahlen veröffentlicht. Wer seit 2010 im Ruhestand ist und die aktuell errechnete Standardrente von 20 768 Euro im Jahr bezieht, zahlt im Osten darauf 241 Euro Einkommensteuer, im Westen sind es nur 132 Euro. 2020 in Rente gegangene Ostdeutsche zahlen 542 Euro Steuern jährlich auf eine solche Standardrente, im Westen 524. Die Standardrente gibt den Wert an, den ein Empfänger bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren aktuell erhält. Ab einem Renteneintritt ab 2023, dem Jahr der Ost-West-Angleichung der Renten, gibt es den Angaben zufolge keine Steuerunterschiede mehr. 

Der Hintergrund ist kompliziert. Seit 2005 wird schrittweise auf eine sogenannte nachgelagerte Rentenbesteuerung umgestellt: Die Rentenbeiträge werden bei der Einkommensteuer berücksichtigt und senken diese, dafür wird später Einkommensteuer auf die ausgezahlte Rente fällig. Schrittweise heißt: Wer 2005 in Rente ging, bei dem gelten 50 Prozent seiner Rente als steuerpflichtiges Einkommen, die anderen 50 Prozent sind steuerfrei. Bei einem Renteneintritt 2020 lag das Verhältnis bereits bei 80 zu 20. Ab Renteneintritt 2040 soll die Rente grundsätzlich zu 100 Prozent versteuert werden.

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