Der Zoll ist bei einer bundesweiten Mindestlohnprüfung auf 29 mögliche Unregelmäßigkeiten in Thüringen und Südwestsachsen gestoßen. Insgesamt stellten die Beamten 63 Fälle fest, die nun durch umfangreiche Prüfungen der Geschäftsunterlagen weiter aufgeklärt werden müssen, teilte das Hauptzollamt in Erfurt mit.
Neben der Einhaltung des Mindestlohns betreffe dies unter anderem auch die Vorenthaltung von Beiträgen zur Sozialversicherung und die illegale Beschäftigung von Ausländern. Wegen des Verdachts von Verstößen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen seien bereits vor Ort acht Strafverfahren sowie zwölf Bußgeldverfahren eingeleitet worden, hieß es.
Prüfaktion in der EU
Der Zoll hatte am 17. Oktober in Thüringen und Südwestsachsen nach eigenen Angaben 441 Arbeitnehmer in 115 Betrieben, Geschäften und auf Baustellen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Die Kontrollen des Zolls waren Teil einer grenzüberschreitenden Prüfaktion in der Europäischen Union.
Seit dem 1. Januar beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,41 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen - zum Beispiel in der Pflegebranche, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.
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