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Landtag beschließt neues Versammlungsgesetz

Sächsischer Landtag und eine Wappen von Sachsen sind an der Fassade am Altbau des Parlamentsgebäudes montiert. / Foto: Robert Michael/dpa
Sächsischer Landtag und eine Wappen von Sachsen sind an der Fassade am Altbau des Parlamentsgebäudes montiert. / Foto: Robert Michael/dpa

Der Sächsische Landtag hat am Mittwoch ein neues Versammlungsgesetz beschlossen. Innenminister Armin Schuster (CDU) hält es für das modernste seiner Art in Deutschland.

Der Schutz von Medienvertretern bei Versammlungen ist ausdrücklich als Aufgabe der Behörden formuliert. Journalisten sollen sich gegenüber der zuständigen Behörde oder dem Polizeivollzugsdienst zu erkennen geben, damit geeignete Maßnahmen zu ihrem Schutz ergriffen werden können.

Auch eine Erfahrung aus der Corona-Pandemie fließt ein, als Versammlungen oftmals ohne einen Leiter stattfanden. Teilnehmer der Demo sollen nun einen Versammlungsleiter aus ihren Reihen bestimmen. Wenn das nicht gelingt, soll die Behörde den Ablauf regeln können.

«Sachsen bekommt endlich ein praxisnahes und modernes Versammlungsrecht. Damit werden wir der Bedeutung von Versammlungen für unseren liberalen Verfassungsstaat gerecht», sagte Grünen-Innenpolitiker Valentin Lippmann. Mit dem Gesetz stärke man die Kooperationspflicht der Behörden und reduziere zugleich ihre Möglichkeiten, Demonstrationen zu verbieten oder zu beschränken: «Dieses Gesetz legt den Schwerpunkt eindeutig auf die Ermöglichung und den Schutz von Versammlungen. Damit kommen wir dem Grundgedanken der Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes wieder deutlich näher als mit dem bisherigen antiquierten und verkorksten Versammlungsrecht.»

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