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Sachsen stimmt Gewalthilfegesetz im Bundesrat zu

Sachsen hat dem Gewalthilfegesetz im Bundesrat zugestimmt. (Foto Illustration) / Foto: Fabian Sommer/dpa
Sachsen hat dem Gewalthilfegesetz im Bundesrat zugestimmt. (Foto Illustration) / Foto: Fabian Sommer/dpa

Ab 2032 sollen Frauen per Gesetz einen Anspruch auf Schutz vor Gewalt erhalten. Dafür will der Bund die Länder mit Milliarden unterstützen. Der Bundesrat stimmt zu, meldet aber auch Kritik an.

Sachsen hat dem Gewalthilfegesetz im Bundesrat zugestimmt. Sozialministerin Petra Köpping (SPD) sprach von einem Meilenstein in der Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. «Jede dritte Frau wird mindestens einmal in ihrem Leben Opfer von physischer oder sexualisierter Gewalt. Seit Jahren steigt die Zahl der Übergriffe dramatisch», betonte die Ministerin. Häusliche und sexualisierte Gewalt finde täglich statt - unabhängig von Alter, Herkunft oder sozialem Status der Betroffenen.

Landesfrauenrat sieht Parlament und Regierung in der Pflicht

Der Landesfrauenrat Sachsen sah in der Entscheidung einen «historischen Schritt für den Gewaltschutz in Deutschland». «Jetzt muss sichergestellt werden, dass daran auch landespolitisch weiter angeknüpft wird. Denn auch in Sachsen fehlen – trotz guter Entwicklungen in den letzten Jahren – weiterhin Plätze in Gewaltschutzeinrichtungen, sind Beratungsstellen überlastet und Betroffene durch unnötige Bürokratie weiter belastet», erklärte Vorsitzende Jessica Bock. 

Länder bei Schutz- und Beratungsangeboten in der Pflicht

Mit dem Gesetz sollen die Länder künftig dazu verpflichtet werden, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote zu schaffen. Sie erhalten dafür vom Bund zwischen 2027 und 2036 insgesamt 2,6 Milliarden Euro. Der Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung soll ab 1. Januar 2032 greifen. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) bezeichnete die 
Zustimmung der Länderkammer als «historischen Moment». Die Länder kritisierten, dass der Bund finanzielle Hilfe nur bis 2036 zugesagte. 

Anspruch auf Hilfe, aber keinen auf Platz im Frauenhaus

Bislang konnten Betroffene nur auf Hilfe hoffen. Nun wird ein verbindliches Recht auf Betreuung festgelegt, das auch vor Verwaltungsgerichten eingeklagt werden kann. Zudem sollen betroffene Frauen künftig nicht mehr die Kosten für eine Unterbringung in einer Schutzeinrichtung tragen müssen. Der Rechtsanspruch sieht zwar ein Recht auf Hilfe vor, aber keinen Anspruch auf einen Platz in einem Frauenhaus. Zugleich bedeutet das, dass künftig keine Einrichtung gezwungen sein wird, eine bestimmte Frau aufzunehmen. 

Gewalt gegen Frauen nimmt seit Jahren zu

Bedroht und geprügelt werde «an allen Orten und durch alle Schichten», sagte Paus. Nach dem letzten polizeilichen Lagebild zur geschlechtsspezifischen Gewalt wurde 2023 fast jeden Tag eine Frau von einem Mann getötet, weil sie eine Frau ist. 400 Frauen pro Tag wurden Opfer von Partnerschaftsgewalt. «Unsere bundesweit 350 Frauenhäuser und 100 Schutzwohnungen reichen nicht aus», erklärte Paus. 2022 habe man 15.000 Mal Schutzsuchende abweisen müssen: «Es gibt also wahrlich dringenden Handlungsbedarf.»

Gesetz tritt stufenweise in Kraft

Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt soll das Gesetz stufenweise in Kraft treten. Die Verpflichtung für die Länder, ausreichend Schutz- und Beratungsangebote sicherzustellen, soll ab 2027 greifen, der Rechtsanspruch erst fünf Jahre später. Der erste Teil der Bundeshilfen für die Länder fließt ebenfalls ab 2027. Im Jahr 2030 sollen die Länder dann einen Stand zur Umsetzung ihrer Verpflichtung an den Bund übermitteln. Erst dann wird die Auszahlung der restlichen Mittel wirksam.

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