Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) in Sachsen hat Arbeitgeber aufgefordert, trotz der Lockerungen bei den Corona-Regeln einen hohen Infektionsschutz aufrechtzuerhalten. «Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Die Arbeitgeber sind gefordert, die Beschäftigten mit konkreten Maßnahmen in den Betrieben und Dienststellen vor Infektionen zu schützen», sagte die stellvertretende Vorsitzende Daniela Kolbe am Donnerstag.
Arbeitgeber entscheiden ab dem 20. März selbst über den Corona-Schutz in den Betrieben. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch eine entsprechende Verordnung des Bundesarbeitsministeriums. Sie sieht vor, dass Arbeitgeber selbst die Gefährdung durch das Virus einschätzen und in einem betrieblichen Hygienekonzept Maßnahmen zum Infektionsschutz festlegen. Bisher waren die Corona-Schutzmaßnahmen per Arbeitsschutzverordnung vorgeschrieben.
Maßnahmen wie Abstandsregelungen, Testangebote und mobiles Arbeiten müssten in Abstimmung mit den Betriebs- und Personalräten fortgesetzt werden, forderte Kolbe. «Wir brauchen einen starken Infektionsschutz, um die Beschäftigten zu schützen und die Tätigkeit der Betriebe aufrechterhalten zu können.»
Die geänderten Regeln könnten aus ihrer Sicht dazu führen, dass sie die Unternehmen jetzt einen «schlanken Fuß» machten, sagte die Gewerkschafterin. Es sei jedoch auch im Interesse der Arbeitgeber, Infektionen zu vermeiden.
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