Fußball-Schiedsrichter Nicolas Winter bekommt wegen einer Bierdusche 1.500 Euro Schmerzensgeld von einem Zuschauer. Dieses Urteil fällte in einem Zivilprozess das Landgerichta Zwickau im Einzelrichterverfahren. Zudem wurden ihm anteilige Anwaltskosten zugesprochen. Winter hatte ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro gefordert. Gegen das Urteil kann am Oberlandesgericht Dresden Berufung eingelegt werden.
Winter war am 23. April 2023 auf dem Weg in die Halbzeitpause beim Drittliga-Spiel des FSV Zwickau gegen Rot-Weiss Essen von einem aufgebrachten Zwickauer Zuschauer, der zu diesem Zeitpunkt auch Sponsor des Vereins war, ein Becher mit Bier ins Gesicht geschüttet worden. Daraufhin brach der aus Hagenbach stammende Referee die Partie ab, die vom DFB-Sportgericht anschließend für Essen gewertet wurde.
Winter verklagte den Zuschauer zivilrechtlich wegen eines schwerwiegenden Eingriffs in sein grundgesetzlich geschütztes allgemeines Persönlichkeitsrecht. Dem stimmte der Richter zu. Die von Winter geforderte Entschädigung aber lehnte das Gericht unter Verweis auf vergleichbare Fällen, in denen ein Schmerzensgeld zwischen 800 und 1.500 Euro zugesprochen wird, als deutlich überhöht ab.
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