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Bundesanwaltschaft klagt mutmaßliche Gründer rechtsextremistischer Verlagsgruppe an

Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Gericht auf dem Tisch. / Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

Die Bundesanwaltschaft hat zwei Männer und eine Frau wegen Gründung einer rechtsextremen Vereinigung angeklagt. Sie sollen unter dem Dach des Verlags «Der Schelm» volksverhetzende Schriften verbreitet haben.

Die Bundesanwaltschaft hat zwei Männer aus Sachsen und eine Frau aus Brandenburg am Dresdner Oberlandesgericht (OLG) als mutmaßliche Gründer und/oder Mitglieder einer kriminellen Vereinigung angeklagt. Sie sollen unter dem Dach des Verlags «Der Schelm» rechtsextremistische Schriften verbreitet haben, vor allem Nachdrucke indizierter Werke, wie der Generalbundesanwalt in Karlsruhe am Freitag mitteilte. Im Zusammenhang damit wird ihnen zudem Volksverhetzung vorgeworfen.

Laut Anklage gründeten ein 40-Jähriger und die 38-Jährige im August 2018 gemeinsam mit einer als Rädelsführer gesondert verfolgten Person unter dem Dach des Verlags «Der Schelm» eine Vereinigung, um volksverhetzende Schriften zu vertreiben. Diese enthielten «überwiegend nationalsozialistische und antisemitische Inhalte, die unter anderem zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufstacheln und den Holocaust leugnen».

Ein 37-Jähriger habe sich spätestens im Februar 2019 als Mitglied angeschlossen. Er habe Bestellungen bearbeitet, im Namen der Vereinigung Druckaufträge erteilt, sich als Grafiker betätigt und Manuskripte bearbeitet. «In der Folge arbeiteten die Angeschuldigten arbeitsteilig und gegen Entlohnung für die Vereinigung.»

Laut GBA verbreitete die Gruppierung über 46.000 Schriften mit volksverhetzenden Inhalten, mit deren Verkauf über 800.000 Euro erzielt wurden. Über 47.000 weitere Druckerzeugnisse im Verkaufswert von gut 900.000 Euro wurden bei Durchsuchungen Ende 2020 in Lagerräumen gefunden. Die Männer wurden Anfang Juni 2022 in Röderaue und Leipzig festgenommen, die Haftbefehle gegen sie aber einige Wochen später außer Vollzug gesetzt. Die Frau war zu keinem Zeitpunkt inhaftiert. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren im Mai 2021 von der Staatsanwaltschaft Leipzig wegen der besonderen Bedeutung des Falles übernommen.

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