Ab dem 1. Mai 2025 tritt eine umfassende Reform des Namensrechts in Deutschland in Kraft. Die Gesetzesänderung, die das Bundesjustizministerium angestoßen hat, soll die Namenswahl für Ehepaare und Familien deutlich erleichtern und modernisieren. Mit der Reform reagiert der Gesetzgeber auf gesellschaftliche Veränderungen und den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach mehr Flexibilität und Individualität.
Doppelnamen für Ehepartner
Ein zentraler Punkt der Reform ist die Wiedereinführung von Doppelnamen für Ehepaare. Künftig können Ehepartner ihre Nachnamen frei kombinieren, ohne Einschränkungen hinsichtlich der Reihenfolge oder Schreibweise. So können zum Beispiel aus „Klüngel“ und „Sausenberger“ „Klüngel-Sausenberger“ oder „Sausenberger-Klüngel" werden. Auch die Bildung von Doppelnamen mit Bindestrichen oder Leerzeichen wird möglich sein.
Bisher durften nur einer der beiden Partner den gemeinsamen Familiennamen als alleinigen Nachnamen führen, was häufig zu Kritik und Unzufriedenheit führte. Die neue Regelung gibt Paaren mehr Freiheit bei der individuellen Namenswahl.
Erleichterungen für Kinder
Auch für Kinder wird es Neuerungen geben. Eltern können ihren Kindern künftig einen Doppelnamen geben, der sich aus den Nachnamen beider Eltern zusammensetzt. Dies gilt sowohl für eheliche als auch für nichteheliche Kinder. Der Doppelname bleibt verbindlich und wird auch an nachfolgende Generationen weitergegeben. Das heißt, wenn das Kind später eigene Kinder hat, können auch diese den Doppelnamen annehmen. Es wird nicht möglich sein, in jeder Generation weitere Namen hinzuzufügen, damit die Familiennamen nicht zu lang und unübersichtlich werden.
Rückkehr zum Geburtsnamen
Eine weitere Änderung betrifft die Rückkehr zum Geburtsnamen nach einer Scheidung. Wer nach der Eheschließung den Namen des Partners angenommen hat, kann künftig leichter und ohne bürokratische Hürden zum ursprünglichen Geburtsnamen zurückkehren. Damit soll vor allem die emotionale Belastung nach einer Trennung verringert werden.
Elektronische Antragstellung
Mit der Reform werden auch die Verwaltungsverfahren vereinfacht. Anträge auf Namensänderung können künftig elektronisch gestellt werden, die Bearbeitungszeiten sollen sich verkürzen. Damit geht die Bundesregierung einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung der Verwaltung.
Ein Schritt in Richtung Vielfalt und Gleichberechtigung
Die Reform wird von vielen als Meilenstein für mehr Gleichberechtigung und Vielfalt in der Namensgebung gesehen. „Das neue Namensrecht gibt Menschen die Freiheit, ihren Namen an ihre persönliche und familiäre Situation anzupassen“, erklärte der damalige Bundesjustizminister Marco Buschmann bei der Vorstellung des Gesetzes im August 2023.
Mit dieser Änderung passt sich Deutschland dem modernen Lebensalltag an und schafft rechtliche Rahmenbedingungen, die den vielfältigen Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht werden.
Kurz: Das neue Namensrecht ab dem 1. Mai 2025 bietet deutlich mehr Möglichkeiten für eine individuelle Namensgestaltung. Paare und Familien können sich künftig frei für einen Doppelnamen entscheiden und profitieren von vereinfachten Verfahren. Die Reform ist ein weiterer Schritt hin zu einer modernen und bürgerfreundlichen Gesetzgebung.