Wegen eines gravierenden Mangels lockert Sachsen wie andere Bundesländer die Einfuhrregeln bei Antibiotika-Säften für Kinder. Es sei eine Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht worden, die Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel befristet die Einfuhr und Abgabe von eigentlich nicht zugelassenen Arzneimitteln aus dem Ausland erlaube, teilte das Sozialministerium am Mittwoch mit. Zuvor hatte der Mitteldeutsche Rundfunk berichtet.
Auch Bremen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg haben zu dieser Notmaßnahme gegriffen. Möglich ist das, weil das Bundesgesundheitsministerium in der vergangenen Woche offiziell einen Versorgungsmangel für diese Präparate festgestellt hatte.
Die Allgemeinverfügung solle in Sachsen noch diese Woche in Kraft gesetzt werden. Das Sozialministerium habe sich dazu mit der zuständigen Landesdirektion abgestimmt. Auch mit der Landesapothekerkammer sei man im Austausch. «Wir begrüßen, dass der Bund nun solche unbürokratischen und pragmatischen Schritte ermöglicht, die wir umgehend umsetzen werden, um bei den Antibiotika-Lieferengpässen Abhilfe zu schaffen», so das Ministerium.
Es sei beabsichtigt, die Ausnahmegenehmigung sehr weit zu fassen und nicht auf bestimmte Arzneimittel zu beschränken. Apotheken dürften zwar schon jetzt Arzneimittel aus dem Ausland beschaffen, jetzt solle aber auch der Import auf Vorrat gestattet werden. Das Sozialministerium geht davon aus, dass die Medikamente «in wenigen Wochen» verfügbar sein werden.
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