Sachsen will die finanzielle Durststrecke der Krankenhäuser bis zum Inkrafttreten der bundesweiten Krankenhausreform mit einem Zuschuss von 20 Millionen Euro überbrücken. Das entschied das Kabinett am Dienstag in Dresden. Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) verwies auf die schwierige wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser. Sie sähen sich nicht nur mit gestiegenen Energiepreisen und Tariferhöhungen beim Personal konfrontiert. Auch die rückläufige Fallzahl von Behandlungen mache sich bemerkbar. Die ausstehende Krankenhausreform des Bundes werde die Häuser frühestens 2025 wirtschaftlich stärken. Eine zusätzliche Pauschalförderung solle die Situation bis dahin stabilisieren.
«Auch wenn unsere Krankenhauslandschaft gut aufgestellt ist, haben unsere Kliniken zwei schwierige Jahre mit massiven Kostensteigerungen hinter sich. Diese werden weder nach dem jetzigen Finanzierungssystem des Bundes noch nach der jetzt geplanten Krankenhausreform ausreichend refinanziert», stellte Köpping klar. Für die Betriebskosten - die von den Krankenkassen bezahlt werden - habe der Bund die Zuständigkeit. Als Land könne man aber bei den Investitionskosten helfen. Mit dem jetzigen Zuschuss steige die Pauschalförderung in diesem Jahr auf 95 Millionen Euro. Damit würden Liquidität und Bonität der Krankenhäuser zeitnah verbessert.
Köpping: «Wir brauchen dringend eine Krankenhausreform, gerade um die Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln. Doch es sind wesentliche Änderungen bei der jetzt vorliegenden Krankenhausreform erforderlich, um die medizinische Versorgung sicherzustellen.» Darin seien sich alle Bundesländer einig. So müsse auch die Erreichbarkeit eines Krankenhauses Qualitätskriterium sein. Die Finanzierung über Fallpauschalen funktioniere nicht mehr. «Die Reform ist notwendig, damit die Krankenhäuser auf neue Füße gestellt werden können.» Bevor eine Entscheidung im Bundestag falle, brauche man aber eine Analyse der Auswirkungen.
In die Krankenhausfinanzierung teilen sich Bund und Länder. Die Betriebskostenfinanzierung obliegt den Krankenkassen; die Zuständigkeit für rechtliche Regelungen liegt beim Bund. Die Bundesländer sind für die Investitionskosten zuständig, also etwa Bau, Sanierung und Ankauf von Technik. Laut Ministerium wurden seit 1990 mehr als 6,5 Milliarden Euro in die Krankenhauslandschaft Sachsens investiert. In den 1990er Jahren gab es hier noch 130 Krankenhäuser, heute sind es noch 76 Einrichtungen. Nach dem Willen der Regierung sollen alle diese Häuser erhalten bleiben.
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