Ein schickes Einfamilienhaus in Dresden, eine moderne Eigentumswohnung im Herzen der Leipziger Innenstadt oder auch ein kleiner Hof außerhalb von Meißen – wer sich den Traum von den eigenen vier Wänden erfüllen möchte, braucht bekanntlich nicht nur die richtige Immobilie in der passenden Region, sondern darüber hinaus auch ein gut gefülltes Bankkonto. Doch was überraschenderweise nur die wenigsten Interessenten wissen: Neben dem eigentlichen Kaufpreis für das Haus selbst, kommen noch einige weitere und nicht gerade unerhebliche Kostenstellen hinzu. Dabei handelt es sich um die sogenannten Kaufnebenkosten, die je nach Immobilienart, Zustand und Lage schnell bis zu zwölf Prozent (und mehr) des Kaufpreises ausmachen können. Aber worum handelt es sich dabei denn eigentlich genau? Und worauf sollten private Immobilienkäufer darüber hinaus noch achten?
Wer heutzutage ein Haus, eine Wohnung oder ein Baugrundstück in Sachsen kaufen möchte, braucht dazu in der Regel nicht nur viel Zeit und ein Quäntchen Glück, sondern vor allem auch viel Geld. Doch neben dem eigentlichen Kaufpreis warten bei dem Erwerb von Immobilien noch einige weitere Kosten auf den zukünftigen Eigentümer: Die Kaufnebenkosten (oder auch Erwerbsnebenkosten genannt), die zusätzlich zu dem Kaufpreis der Immobilie entrichtet werden müssen. Worum es sich dabei genau handelt, welche Rolle das Bundesland spielt, in dem das Haus steht und warum Käufer mit einer Immobilienfinanzierung ganz besonders aufpassen müssen, zeigt der nun folgende Artikel.
Alles Wissenswerte zum Thema Kaufnebenkosten beim Immobilienerwerb
Das Wichtigste vorab: Die Kaufnebenkosten, die bei dem Erwerb einer Wohnimmobilie anfallen und die wir im nun folgenden Artikel etwas genauer unter die Lupe nehmen möchten, sollten keinesfalls unterschätzt und stets in die Kostenkalkulation miteinbezogen werden. Aus diesem Grund empfiehlt sich ein sogenannter Kaufnebenkostenrechner, mit dem man sämtliche Anschaffungs- und Nebenkosten schnell und unkompliziert ausrechnen kann. Zu diesen Kaufnebenkosten gehören:
1. Die Grunderwerbsteuer:
Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Immobilienkauf in Deutschland an, allerdings unterscheidet sich der prozentuale Anteil dieser Steuer in Bezug auf den reinen Kaufpreis von Bundesland zu Bundesland. Während das Finanzamt in Nordrhein-Westfalen also beispielsweise 6,5 Prozent für den Erwerb einer Immobilie verlangt, müssen hier bei uns in Sachsen mittlerweile auch 5,5 Prozent Grunderwerbsteuer entrichtet werden. Bis zum 01.01.2023 waren es hierzulande sogar „nur“ 3,5 Prozent. Gut zu wissen: In der Regel wird die Grunderwerbsteuer stets dem Käufer zugewiesen.
2. Die Gebühren für den Notar
Die Höhe der Notarkosten wird gesetzlich geregelt und richtet sich stets nach dem Wert der betreffenden Immobilie. Im Normalfall werden diese Kosten zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt – allerdings sollte das zur eigenen Sicherheit im Kaufvertrag fixiert werden. Die Notarkosten betragen gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz in der Regel zwischen 0,8 und 1,8 Prozent des Kaufpreises (bei einem finalen Kaufpreis von bis zu 500.000 Euro). Sollte die Immobilie mehr kosten, sinkt der Anteil dementsprechend.
3. Die Grundbuchkosten
Zusätzlich zu den Notarkosten fallen immer auch Gebühren für den Eintrag in das sogenannte Grundbuch an. Gut zu wissen: Bei dem Grundbuch handelt es sich um ein öffentliches Verzeichnis, in dem alle relevanten Daten und rechtliche Informationen (zum Beispiel das Wegerecht, die Größe des Grundstückes oder auch etwaige Belastungen) zu dem betreffenden Grundstück zu finden sind. In der Regel betragen die Kosten für den Grundbucheintrag rund 0,5 Prozent des Kaufpreises. Diese Summe gilt nicht als Bestandteil der Notarkosten und muss direkt an das verantwortliche Grundbuchamt entrichtet werden.
4. Die Kosten für den Makler
Falls bei dem Immobilienkauf ein Makler involviert war, muss dieser natürlich ebenfalls für die geleistete Arbeit entlohnt werden. Wie hoch diese Gebühr (häufig auch Courtage genannt) schlussendlich ist, hängt nicht selten von dem Verhandlungsgeschick des Käufers ab, da die Provision zum einen frei zwischen beiden Parteien verhandelt und zum anderen zwischen dem Käufer und dem Verkäufer aufgeteilt werden kann. Verantwortlich dafür ist das Ende 2020 in Kraft getretene „Gesetz über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und (Einfamilien-)Häuser“ (Bürgerliches Gesetzbuch § 656 a-d). Bei einer Maklerprovision in Höhe von beispielsweise 6,5 Prozent (plus Mehrwertsteuer) müsste der Käufer dementsprechend also 3,25 Prozent der Courtage übernehmen.
Und abschließend noch ein wichtiger Hinweis für alle, die eine Immobilienfinanzierung von der Bank nutzen möchten, um sich den Traum vom Eigenheim erfüllen zu können: Sämtliche Kaufnebenkosten werden nicht durch den Baukredit abgedeckt. Dementsprechend ist es ratsam, diese Kosten mit einem Teil des Eigenkapitals zu begleichen, anstatt einen weiteren und zumeist auch deutlich teureren (Konsumenten-)Kredit aufnehmen zu müssen.