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Anneli-Prozess: Staatsanwaltschaft will Höchststrafe

Die beiden mutmaßlichen Entführer der 17-jährigen Anneli-Marie sollen nach dem Willen der Staatsanwaltschaft wegen Mordes verurteilt werden. Für Markus B., der die Gymnasiastin zur Verdeckung einer anderen Straftat getötet haben soll, forderte Oberstaatsanwältin Karin Dietze am Mittwoch vor dem Landgericht Dresden eine lebenslange Freiheitsstrafe. Sie beantragte für den 40-Jährigen auch, die besondere Schwere der Schuld festzustellen - für den «rücksichts- und sinnlosen Tod Annelis». Für seinen Komplizen Norbert K. sieht sie - abweichend von der Anklage - Mord durch Unterlassen als erwiesen und verlangte 15 Jahre. Anneli-Maries Eltern wollen, dass beide Angeklagten wegen Mordes bestraft werden, wie der Nebenklage-Anwalt sagte.

Die verschuldeten Männer sind wegen erpresserischen Menschenraubes mit Todesfolge angeklagt, B. zudem wegen Mordes. Nach Überzeugung von Dietze haben sie die Unternehmer-Tochter am 13. August 2015 nahe des Elternhauses in Robschütz (Landkreis Meißen) ins Auto gezerrt und verschleppt. Von ihrem Vater verlangten sie dann 1,2 Millionen Euro Lösegeld, scheiterten jedoch an der Übergabe. Während der Flucht sei K. kurz allein mit Anneli-Marie im Auto gewesen, als B. ihr Handy in einer Talsperre versenkte. «Er hätte, wenn er es gewollt hätte, mit ihr verschwinden oder aussteigen können», betonte die Staatsanwältin. B. hatte keinen Führerschein.

K. fuhr nach den Ermittlungen zudem in der Nacht zum Versteck in einen Nachbarort von Robschütz und half B., Anneli-Marie in den Kofferraum des Autos zu sperren. Am nächsten Vormittag war er laut Dietze zwei Stunden mit der an einen Stuhl in der Scheune gefesselten Jugendlichen allein. «Er hat sie nicht freigelassen, keine Hilfe geholt, obwohl er wusste, dass B. sie töten wollte.» Auch als dieser ihr nach seiner Rückkehr eine Tüte über den Kopf gezogen, einen Spanngurt um den Hals gelegt, zugezogen und festgehalten habe, «hat er nichts unternommen». Das zeige, dass es auch für K. keine Alternative geben konnte.

«Er hatte nicht Angst um das Opfer, sondern um sich selbst», erklärte Dietze. Das Mädchen musste nach ihrer Überzeugung sterben, damit ihre Entführer unerkannt bleiben. Erst nach seiner Festnahme kamen bei K. Erschrecken über die Tat und vor den Konsequenzen sowie Bedauern.

Strafmildernd für den gelernten Forstwirt aus Berlin wertete Dietze, dass dieser nicht vorbestraft ist, bei der Aufklärung half - er nannte den Ermittlern den Fundort der Leiche - und Reue zeigte. Zugunsten von B. indes könne sie «nichts Positives» vorbringen, so die Juristin. Der mehrfach Vorbestrafte habe sein Ziel «brutal und rücksichtslos» durchgesetzt - und dann weitergemacht wie immer. Es gebe weder ein Geständnis noch eine Entschuldigung.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Uwe Anspach