Die frühere Kunstturnerin Helene Schäfer hat ihrem einstigen Arzt am Olympiastützpunkt Chemnitz Behandlungsfehler vorgeworfen und auf 30.000 Euro Schmerzensgeld verklagt. Dazu hat die Arzthaftungskammer des Landgerichts Chemnitz am Mittwoch einen Gutachter gehört. Konkret geht es darum, dass Schäfer nach monatelangen Hüftschmerzen als 16-Jährige mit Billigung des Orthopäden vor einem Wettkampf in Japan das Schmerzmittel Tilidin verabreicht wurde - der Darstellung nach ohne Wissen der Eltern. Daraufhin sei sie benommen gewesen und bei dem Turnier 2017 vom Balken gestürzt. Helene Schäfer, Schwester der Ex-Weltmeisterin Pauline Schäfer-Betz, hatte 2021 ihre Turnkarriere beendet.
Der beklagte Arzt bestreitet die Vorwürfe und reklamiert für sich, dass die Behandlung fachgerecht gewesen sei. Auch das Expertengutachten bescheinigt eine fehlerfreie Behandlung. Dass der Arzt die Abgabe des Schmerzmittels nach einem Telefonat gebilligt habe, sei nicht zu beanstanden, erklärte der Direktor der orthopädischen Universitätsklinik Magdeburg, Christoph Lohmann, als Gutachter vor Gericht. Er betonte, dass es in niedrigster Dosis verordnet wurde. Bei seiner Analyse stützte er sich auf die Patientenakte. Er verwies darauf, dass es zuvor Untersuchungen mittels MRT gegeben hatte und auch Gespräche zur Diagnostik geführt wurden. Außerdem würden die Sportler am Olympiastützpunkt intensiv von Physiotherapeuten und Sportpsychologen betreut.
Laut Lohmann gibt es in solchen Fällen Unterschiede bei der Behandlung von Laien- und Spitzensportlern. Kunstturner führten Bewegungen aus, bei denen Gelenke stark belastet würden, erläuterte er. Während im Freizeitsport bei den beschriebenen Schmerzen dazu geraten werde, extreme Bewegungen einzuschränken, seien Leistungssportler bestrebt, ihr hohes Niveau zu halten. Daher würden hier sehr selten Sportbefreiungen ausgesprochen. «Wenn es sich ein Arzt leicht machen will, könnte er sagen: Hör auf mit dem Sport.» Das sei in der Situation aber nicht zielführend.
Die Kammer hat für den 29. Mai einen weiteren Termin anberaumt, bei dem es zu einer Entscheidung kommen soll.
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