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Handel mit Crystal Meth und Kokain - 25-Jähriger angeklagt

Die Staatsanwaltschaft hat vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden Anklage gegen einen 25-Jährigen wegen des Verdachts des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln erhoben (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa
Die Staatsanwaltschaft hat vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden Anklage gegen einen 25-Jährigen wegen des Verdachts des unerlaubten Handelns mit Betäubungsmitteln erhoben (Archivbild). / Foto: Robert Michael/dpa

Der Mann soll am Handel mit mehr als 70 Kilogramm der Drogen beteiligt gewesen sein. Krypto-Dienste wurden ihm zum Verhängnis.

Wegen des Handels mit Drogen «in nicht geringer Menge» hat die Dresdner Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen 25-Jährigen erhoben. Er soll sich zwischen dem 31. Dezember 2020 und dem 8. Juni 2021 am Erwerb und Weiterverkauf von über 70 Kilogramm Crystal Meth in Leipzig und Dresden sowie von zwei Kilogramm Kokain in Berlin beteiligt haben, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Der Gesamtwert der Drogen beläuft sich demnach auf etwa 785.000 Euro.

Festnahme und brisante Funde in Dresden

Festgenommen wurde der 25-Jährige im vergangenen Dezember in seiner Wohnung in der Dresdner Neustadt. Bei der Durchsuchung stellte die Polizei ein Teleskopschlagstock sowie rund 30.000 Euro Bargeld sicher. Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft und befindet sich seither in Untersuchungshaft. Zu den Tatvorwürfen äußerte er sich laut Staatsanwaltschaft bisher nicht.

Ermittler entschlüsseln geheime Chats

Den Angaben zufolge kommunizierte der 25-Jährige über die Krypto-Dienste «Anom» und «Sky ECC». Die durch die Entschlüsselung gewonnenen Informationen wurden im Rahmen der internationalen Rechtshilfe der Staatsanwaltschaft Dresden übermittelt. Diese Erkenntnisse hätten erhebliche Bedeutung für die Beweisführung in dem Verfahren, hieß es.

Die Anklage wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwölf Fällen wurde vor der Jugendkammer des Landgerichts Dresden erhoben, das nun über die Eröffnung eines Hauptverfahrens entscheidet.

Erkenntnisse aus internationaler Kooperation

Die US-Polizeibehörde FBI hatte Kryptohandys des Anbieters «Anom» gezielt an Kriminelle verkaufen lassen. Das FBI hatte die notwendigen Codes, um die verschlüsselten Nachrichten mitzulesen. Laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe dürfen deutsche Ermittler die so gewonnen Daten zur Aufklärung schwerer Straftaten nutzen. 

In das von Kriminellen genutzte und verschlüsselte Kommunikationsnetzwerk Sky ECC konnten Ermittlern aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden 2021 eindringen und so etliche Straftaten im Bereich der organisierten Kriminalität aufdecken.

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