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Schadenersatzprozess wegen Attacke auf Dresdens Sixtina

Klebe-Aktion an der "Sixtinischen Madonna" in der Dresdner Gemäldegalerie / Foto: Sebastian Kahnert/dpa
Klebe-Aktion an der "Sixtinischen Madonna" in der Dresdner Gemäldegalerie / Foto: Sebastian Kahnert/dpa

Im August 2022 kleben sich zwei junge Menschen an den Rahmen eines berühmten Dresdner Gemäldes. Sie werden verurteilt - nun müssen sie erneut vor Gericht.

Drei Monate nach ihrer Verurteilung müssen die beiden wegen der Klebe-Attacke auf die «Sixtinische Madonna» in der Gemäldegalerie Alte Meister Dresden Verurteilten erneut vor Gericht. Der Freistaat hat die junge Frau und den jungen Mann auf Schadenersatz verklagt. Am kommenden Montag beginnt dazu ein Zivilverfahren in Sachsens Landeshauptstadt. «Es geht um etwas mehr als 10.000 Euro», sagte ein Sprecher des Landgerichts. Geltend gemacht werden die Reparaturkosten sowie entgangene Einnahmen wegen der im Zuge der Aktion nötigen Schließung des Museums. 

Rahmen des Meisterwerks beschädigt

Die damals 23-Jährige und der 24-Jährige gestanden in ihrem Strafprozess am Amtsgericht Dresden die Tat vom 23. August 2022. Mit der Aktion wollten sie nach eigenen Angaben ein Bewusstsein für den Klimawandel und dessen Auswirkungen schaffen. Sie wurden Mitte Juni wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu je 600 Euro Geldstrafe verurteilt.

Die junge Frau und ihr Begleiter befestigten je eine Hand mit Sekundenkleber am Rahmen des berühmten Altargemäldes von Raffael aus dem 16. Jahrhundert. Nach der Räumung des Museums der Staatlichen Kunstsammlungen, das für den Rest des Tages geschlossen blieb, löste ein Restaurator sie wieder ab. 

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