Der Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtages empfiehlt dem Plenum auch die Ablehnung der drei restlichen Einsprüche gegen die Landtagswahl am 1. September 2024. Darunter habe sich auch ein Einspruch befunden, der mit etwaigen Diskrepanzen bei den Veröffentlichungen der Zwischenergebnisse am Wahlabend auf der Website des Landeswahlleiters begründet worden sei, teilte das Parlament mit.
«Das Ergebnis der Landtagswahl basiert auf den Niederschriften in den Wahlbezirken und den Feststellungen der Kreiswahlausschüsse, hier bestehen keine Zweifel an einer korrekten Ermittlung des Wahlergebnisses», erklärte der Ausschussvorsitzende Martin Modschiedler (CDU). Die Darstellungen von Zwischenständen auf der Website des Landeswahlleiters hätten keinen Einfluss auf das im amtlichen Verfahren korrekt festgestellte Wahlergebnis.
13 Einsprüche gegen sächsische Landtagswahl
Dem Wahlprüfungsausschuss lagen 13 Einsprüche gegen die Landtagswahl vor. In zehn Fällen hatte das Plenum des Landtages die Empfehlungen des Ausschusses zur Zurückweisung bereits beschlossen. Über die restlichen hat das Parlament nun in einer seiner nächsten Sitzungen zu befinden.
Bei der Landtagswahl am 1. September wurde die CDU mit 31,9 Prozent stärkste Kraft vor der AfD (30,6 Prozent). Dahinter rangieren das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) (11,8), die SPD (7,3), die Grünen (5,1) und die Linken (4,5). Die Linken zogen wegen gewonnener Direktmandate als Fraktion in den Landtag ein und stellen nun sechs Abgeordnete. Hinzu kommt ein Kandidat, der für die Freien Wähler antrat. CDU und AfD stellen mit 41 beziehungsweise 40 Abgeordneten die meisten Mandatsträger.
Copyright 2025, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten