Im Abschiebeflug, der am Morgen von Leipzig aus gestartet ist, saß auch ein 26 Jahre alter afghanischer Straftäter aus Sachsen. Der Mann sei unter anderem wegen Vergewaltigung mit Körperverletzung und Bedrohung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, sagte ein Sprecher des Innenministeriums in Dresden auf Nachfrage. Der 26-Jährige sei auch zu Geldstrafen wegen weiterer Delikte verurteilt worden. Er befand sich den Angaben zufolge in Abschiebungshaft.
Seit dem 13. Mai 2019 sei er vollziehbar ausreisepflichtig. Der sächsische Betroffene hatte laut Ministerium gegen den ablehnenden Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge geklagt. Das Verwaltungsgericht Chemnitz habe die Klage abgewiesen.
Innenminister Armin Schuster (CDU) sagte: «Ich begrüße, dass die Bundesregierung nach ihrer anfänglichen Ablehnung auch diesen Kurswechsel vollzogen hat. Auf Initiative Sachsens heraus haben die CDU-Innenminister wieder und wieder Abschiebungen nach Afghanistan gefordert. Es ist richtig, Mehrfach- und Intensivstraftäter nach Afghanistan und Syrien im Sinne unserer ureigensten Sicherheitsinteressen abzuschieben. Ich habe die klare Erwartung, dass das Bundesinnenministerium ein wiederkehrendes und stabiles Verfahren etabliert.»
Auf der ursprünglich beim Bundesinnenministerium eingereichten Vorschlagsliste Sachsens befanden sich weitere Personen, die etwa wegen Mordes, Raubes, Totschlags, Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und Erpressung verurteilt wurden, so das sächsische Innenministerium weiter.
Mit der Abschiebeaktion war erstmals seit der Machtübernahme der Taliban vor drei Jahren ein Abschiebeflug von Deutschland nach Afghanistan gestartet. Zuvor hatte der «Spiegel» berichtet.
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