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Antiisraelische Parole wird strafrechtlich verfolgt

Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild
Ein Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. / Foto: Friso Gentsch/dpa/Symbolbild

Der bei propalästinensischen Demonstrationen oft verwendete Slogan «From the river to the sea» («Vom Fluss bis zum Meer») wird auch in Sachsen künftig strafrechtlich verfolgt. Die Auffassung der Generalstaatsanwaltschaft München werde auch von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden geteilt, hieß es von der Dresdner Behörde am Dienstag. «Für die Praxis im Freistaat Sachsen bedeutet dies, dass entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet und durchgeführt werden», teilte ein Sprecher mit. 

Am Freitag war bereits bekannt geworden, dass der Slogan in Bayern künftig strafrechtlich verfolgt wird. Auch in anderen Bundesländern hatten Staatsanwaltschaften angekündigt, die Parole entsprechend einzuordnen und strafrechtlich zu verfolgen.

Hintergrund ist das Verbot der Terrororganisation Hamas und der Organisation Samidoun, die das Bundesinnenministerium erlassen hatte. In der Verbotsverfügung steht auf Seite drei am Ende einer langen Liste von in Deutschland verbotenen Kennzeichnen wie Flaggen oder Stirnbändern der kurze Satz: «Sowie die Parole "Vom Fluss bis zum Meer" (auf Deutsch oder in anderer Sprache)».

Der Satz geht zurück auf die 1960er Jahre, er wurde damals von der Palästinensischen Befreiungsorganisation PLO verwendet. Er soll ausdrücken, dass die vollständige Befreiung Palästinas vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer angestrebt wird - darunter würde auch das Gebiet Israels fallen.

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