Der Großteil der sächsischen Städte und Landkreise nutzt die Möglichkeit von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete. In Dresden und Chemnitz werden diese bereits seit 2015 angeboten. In der Landeshauptstadt sind es aktuell 142 Plätze, wie ein Sprecher der Stadt auf Anfrage mitteilte. Das Tätigkeitsspektrum sei vielfältig, beispielsweise beim Sozialen Möbeldienst, bei der Erhaltung und Pflege von Außenanlagen, auf dem Gebiet der Sprachmittlung oder bei der Vor- und Nachbereitung von Ausstellungen.
In Chemnitz stehen aktuell 40 Plätze zur Verfügung, 90 Prozent davon werden genutzt, wie eine Sprecherin der Stadt mitteilte. Demnach werden die Arbeitsgelegenheiten im Rahmen von individuellen Beratungsgesprächen durch das Sozialamt vermittelt. Auch der Erzgebirgskreis nutzt die Möglichkeit zu Arbeitsgelegenheiten eigenen Angaben zufolge bereits seit 2015. Seitdem werde diese verstetigt, eine Ausweitung werde aktuell nach der neuen Fassung des Asylbewerberleitungsgesetzes geprüft.
Durch die Gesetzesänderung wurden die Möglichkeiten beim Angebot von Arbeitsgelegenheiten für Geflüchtete ausgeweitet. Das Gesetz sah dies in der Vergangenheit bereits vor. Voraussetzung war allerdings, dass es sich um Tätigkeiten handelte, die nicht von anderen verrichtet werden könnten. Diese Regelung wurde angepasst: Asylbewerber können nun auch reguläre Tätigkeiten übernehmen.
Vogtlandkreis: «Setzen wir bereits seit Jahren um»
In Leipzig wird das Instrument ebenfalls seit Jahren genutzt, wie das Sozialamt mitteilte. Ende Februar gab es dort demnach 77 Einsatzplätze, von denen 74 besetzt waren. Die Tätigkeiten würden überwiegend innerhalb der Gemeinschaftsunterkünfte durchgeführt, etwa als Unterstützung der Hausmeister, in der Wäscherei, bei der Reinigung von Gemeinschaftsflächen sowie in der Sprachmittlung.
Der Landkreis Meißen bietet seit 2016 Arbeitsgelegenheiten an, wie eine Sprecherin mitteilte. Derzeit nehmen demnach 11 Menschen an einer Arbeitsgelegenheit teil, zur Verfügung stehen 27 Plätze, unter anderem in einer Fahrradwerkstatt, bei der Straßenreinigung und Grünanlagenpflege sowie zur Hilfe im Hort bei Sprachbarrieren. Im Vogtlandkreis sieht es ähnlich aus. «Die Arbeitsgelegenheiten setzen wir bereits seit Jahren um, das ist nichts Neues», sagte Jens Mittenzwey, Leiter des Ausländeramtes. Plätze stehen seinen Angaben zufolge beispielsweise bei der Tafel in der Kleiderkammer und der Essensausgabe zur Verfügung.
Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bietet Arbeitsgelegenheiten auf freiwilliger Basis im Einzelfall in den Gemeinschaftsunterkünften an, wie das Sozial- und Ausländeramt mitteilte. Auch im Landkreis Mittelsachsen gibt es laut einer Sprecherin in einigen Unterkünften Arbeitsgelegenheiten, zum Beispiel im Bereich der Reinigung.
In der vergangenen Woche kündigte der Landkreis Bautzen ein Pilotprojekt zu verpflichtenden gemeinnützigen Tätigkeiten für Geflüchtete an. Asylsuchende sollen demnach zu Tätigkeiten bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern verpflichtet werden. Ähnliche Projekte gebe es bereits in den Gemeinschaftsunterkünften.
Der Landkreis Görlitz will nach der Anpassung des Gesetzes Arbeitsgelegenheiten als Teil eines neuen Integrationskonzeptes bis zum Sommer auf den Weg bringen, wie es in einer Pressemitteilung hieß. «Wir haben bereits eine erste Initiative mit der Diakonie St. Martin in Rothenburg zur Aufnahme von Arbeitsgelegenheiten unter diesen neuen Rahmenbedingungen angeschoben», sagte Landrat Stephan Meyer (CDU). Der Landkreis Nordsachsen prüft, ebenfalls von der Möglichkeit, Arbeitsgelegenheiten anzubieten, Gebrauch zu machen, wie ein Sprecher mitteilte.
Im Landkreis Leipzig Fokus auf sozialversicherungspflichtigen Tätigkeiten
Keine Arbeitsgelegenheiten gibt es im Landkreis Leipzig. Dort konzentriere man sich darauf, Flüchtlinge schnell und qualifiziert in sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten zu vermitteln, teilte Landrat Henry Graichen (CDU) mit. Damit versuche man, eine nachhaltige Integration zu erreichen. «Dies erfolgt bewusst im Interesse der Menschen und unserer Unternehmen, die dringend Arbeitskräfte suchen.»
Für Aufregung hatte in der vergangenen Woche gesorgt, dass im ostthüringischen Saale-Orla-Kreis Asylbewerber zu vier Stunden Arbeit pro Tag verpflichtet werden sollen. Weigern sie sich, drohen Geldkürzungen von bis zu 180 Euro im Monat.
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