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Gericht verbietet AfD-Wahlplakat mit Wendefoto

dpa / Jan Woitas
dpa / Jan Woitas

Die AfD Leipzig geht juristisch gegen das Verbot eines Wahlplakates mit einem Foto aus der Wendezeit vor. Man habe eine Rechtsanwaltskanzlei damit beauftragt, die Rechte der Partei zu vertreten, sagte der Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes, Siegbert Droese, am Samstag der Deutschen Presse-Agentur. «Wir werden uns zu wehren wissen», erklärte der Bundestagsabgeordnete. Weil es sich um ein laufendes Verfahren handele, wolle er mehr dazu nicht sagen.

Am Freitag hatte das Landgericht Leipzig eine einstweilige Verfügung verhängt, nach der die AfD ein Foto des verstorbenen Leipziger Fotografen Friedrich Gahlbeck aus dem Wendeherbst 1989 nicht für Wahlwerbezwecke nutzen darf (Az. 05 O 1129/19). Danach müssen die Plakate noch vor der Wahl beseitigt werden. Anderenfalls droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro.

Die Witwe des Fotografen hatte dagegen geklagt. «Das Gericht schließt sich in seinem Beschluss der Auffassung der Antragstellerin an, dass die Verwendung des Fotos rechtswidrig ist», teilte die Anwaltskanzlei Spirit Legal LLP mit, die die Frau im Verfahren vertrat.

Dafür spreche zum einen, dass der Name des Fotografen nicht genannt wird. Zum anderen würden die Interessen des Urhebers beeinträchtigt. Die Witwe habe argumentiert, dass ihr Mann nicht damit einverstanden gewesen wäre, dass eines seiner Fotos aus dem Wendeherbst 1989 von der AfD für Wahlkampfzwecke instrumentalisiert werde.

Das verwendete Foto vom 16. Oktober 1989 zeigt die Montagsdemonstration in Leipzig am heutigen Augustusplatz.

Inhalt: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH

Bilder: dpa / Jan Woitas