loading

Nachrichten werden geladen...

Steigende Zahl der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in Sachsen

Dresden: Die Zahl der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber aus Sachsen ist erneut gestiegen. Archivbild / Foto: Michael Kappeler/dpa
Dresden: Die Zahl der Abschiebung abgelehnter Asylbewerber aus Sachsen ist erneut gestiegen. Archivbild / Foto: Michael Kappeler/dpa

Die Zahl der Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern in Sachsen steigt weiter. In diesem Jahr wurden bereits 487 Menschen abgeschoben, vor allem aus Tunesien, Nordmazedonien, Serbien, Georgien und der Türkei.

Die Zahl der Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber in Sachsen steigt. Wie die zuständige Landesdirektion mitteilte, sind in diesem Jahr bisher 487 Menschen aus dem Freistaat abgeschoben worden, im gleichen Zeitraum des Vorjahres waren es 435 Rückführungen. In diesem Jahr betraf es in den meisten Fällen Menschen aus Tunesien, Nordmazedonien, Serbien, Georgien und der Türkei. 58 von ihnen sind verurteilte Straftäter. Zudem verließen 486 Personen Sachsen freiwillig. Allein im zweiten Quartal waren das 288. Die meisten kehrten freiwillig in ihre Heimatländer Türkei, Venezuela, Georgien und Russland zurück. 

Trend zu mehr Abschiebungen hält an

Nach Angaben der Landesdirektion wurden im vergangenen Jahr 841 Menschen aus Sachsen abgeschoben, bei 272 Betroffenen handelte es sich um Straftäter. Hauptzielländer der Rückführungen waren Georgien, Nordmazedonien, Tunesien, die Türkei, Algerien und Pakistan. Im Jahr 2022 lag die Gesamtzahl der Abschiebungen bei 568. Darunter befanden sich 199 Straftäter. Darüber hinaus stieg die Zahl der bewilligten Förderungen freiwilliger Ausreisen von 435 Personen (2022) auf 627 (2023).

Staat fördert freiwillige Ausreisen

Die freiwillige Rückkehr ausreisepflichtiger Personen genießt grundsätzlich Vorrang vor der Abschiebung. Seit Januar 2019 bietet das Bundesamt für Migration und Flüchtlingen (Bamf) in Sachsen Beratungen für Menschen an, die überlegen, mit staatlicher Hilfe freiwillig in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Diese Beratungen erfolgen im Auftrag des sächsischen Staatsministeriums an den drei sächsischen Bamf-Standorten Chemnitz, Dresden und Leipzig. 

Abgelehnte Asylbewerber erhalten zeitgleich mit ihrem Bescheid den Hinweis auf die Möglichkeit eines individuellen Beratungsgespräches für Rückkehrer. Die Beratung ist freiwillig und kostenlos. Sie soll über die Möglichkeiten einer geförderten freiwilligen Rückkehr in das Herkunftsland und Hilfe bei der Reintegration vor Ort informieren. Wenn sich jemand zur freiwilligen Rückkehr entscheidet, übernehmen die Berater die Organisation der Reise und von Unterstützungsleistungen, etwa eine finanzielle Starthilfe im Herkunftsland.

Mögliche Hilfen sind etwa ein Flug- oder Busticket, die Fahrtkosten vom Wohnort zum Flughafen oder Busbahnhof, Geld für die Reise, medizinische Unterstützung während der Reise und bis zu drei Monate nach Ankunft im Zielland oder auch eine einmalige Förderung. 

Copyright 2024, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten