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Kommunale Ebene will von Bitcoins-Erlös profitieren

Dresden: Sachsens Kommunen möchten angemessen am Erlös beschlagnahmter Bitcoins beteiligt werden. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa
Dresden: Sachsens Kommunen möchten angemessen am Erlös beschlagnahmter Bitcoins beteiligt werden. (Archivbild) / Foto: Robert Michael/dpa

Sachsens Kommunen wollen am «Bitcoin-Schatz» beteiligt sein - Geld, was der Freistaat bis jetzt noch gar nicht hat.

Die Kommunen und Landkreise in Sachsen möchten vom sogenannten Bitcoin-Schatz profitieren. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag (SSG) und der Landkreistag fordern eine Beteiligung von 35 Prozent am Verkaufserlös beschlagnahmter Bitcoins. Bei einem Erlös von rund 2,64 Milliarden Euro wären das 924 Millionen Euro. SSG-Präsident Bert Wendsche verwies auf die prekäre Finanzsituation in Städten, Gemeinden und Landkreisen. «Trotz der vereinbarten Eckpunkte für den kommunalen Finanzausgleich 2025/2026 werden viele kommunale Haushalte in den nächsten beiden Jahren nicht ausgeglichen werden können. 

Nach Ansicht von Wendsche sind die Erlöse aus der Veräußerung des «Bitcoin-Sachsenschatzes» eine Chance, die strukturell unterfinanzierten Haushalte von Land und Kommunen auszugleichen und dringend benötigte Investitionen auf den Weg zu bringen. Es sei gute Tradition in Sachsen und teilweise auch gesetzlich abgesichert, dass Freistaat und Kommunen sich gegenseitig an zusätzlichen Einnahmen beteiligen. Diese Grundsätze sollten auch auf die 2,64 Milliarden Euro angewandt werden, die Sachsen bei der Verwertung der sichergestellten Bitcoins erlöst hat. Die 35 Prozent entsprechen der Quote, mit der Sachsen die Kommunen üblicherweise an seinen Einnahmen beteiligt. 

Gericht muss erst über Empfänger eingezogener Vermögenswerte entscheiden 

Das Problem: Von Rechts wegen kann der Freistaat das Geld noch gar nicht für sich verbuchen. Darüber muss zum Abschluss eines noch laufenden Strafverfahrens erst eine gerichtliche Entscheidung getroffen werden. Die kommunalen Spitzenverbände gehen davon aus, dass der Erlös dem Land zufließt, in dem das zuständige Gericht seinen Sitz hat. In diesem Fall hat das Landgericht Leipzig das Sagen. 

Die Generalstaatsanwaltschaft in Dresden hatte am Dienstag mitgeteilt, dass alle im Zuge eines Strafverfahrens beschlagnahmten knapp 50.000 Bitcoins verkauft sind. Das Geld stammt aus einem Verfahren gegen die illegale Film-Tauschbörse «movie2k». Der Beschuldigte hatte sich Anfang 2024 bereit erklärt, die Bitcoins an eine vom Bundeskriminalamt zur Verfügung gestellte Wallet zu übertragen. Er war 2023 im Ausland festgenommen worden, nachdem man mit einem internationalen Haftbefehl nach ihm gesucht hatte. Ihm wird vorgeworfen, in fast 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben.

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