Urteil: Keine Ausnahmen bei Vermögen für Bürgergeldempfänger
Wer Bürgergeld bekommt und auf einem eigenen Hausgrundstück wohnt, muss damit rechnen, dass dieses als Vermögen angerechnet wird – auch wenn die Wohnfläche die gesetzlich erlaubten 140 Quadratmeter nur leicht überschreitet. Das geht aus einem Beschlu ..