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Kommunen können leichter Flächen für Naturschutz erwerben

Ein Habicht rupft auf einem Baum im Hinterhof eines Hauses in der Südvorstadt eine Taube. / Foto: Sebastian Willnow/dpa/Symbolbild
Ein Habicht rupft auf einem Baum im Hinterhof eines Hauses in der Südvorstadt eine Taube. / Foto: Sebastian Willnow/dpa/Symbolbild

Gemeinden und Landkreise in Sachsen können fortan leichter Flächen für den Naturschutz erwerben. Das sieht ein vom Landtag in Dresden verabschiedetes Gesetz vor. Konkret erhalten sie wieder ein Vorkaufsrecht. Das Gesetz setzt auch das Mindestalter für das Ehrenamt im Naturschutz auf 16 Jahre herab. Umweltminister Wolfram Günther (Grüne) sah am Donnerstag damit Natur und Artenvielfalt in Sachsen gestärkt. Allerdings sah er auch Chancen vertan.

«Diese Koalition ist bei der Novelle unter ihren Möglichkeiten und unter den Notwendigkeiten geblieben. Ich bedaure es, dass keine weiteren Punkte vereinbart werden konnten, die Stärkung des Alleen- und Moorschutzes etwa, die gesetzliche Sicherung für die Basisunterstützung der Naturschutzstationen oder die Vorbildwirkung der öffentlichen Hand im Naturschutz», sagte Günther. Unter dem Strich habe man aber den Naturschutz in dieser Legislaturperiode vorangebracht.

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