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Grüne und Linke fordern Aufklärung nach Abschiebung trotz Gerichtsbeschluss

Der Flüchtlingsrat kritisiert erneut die sächsischen Behörden wegen einer Abschiebung. (Symbolfoto) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa
Der Flüchtlingsrat kritisiert erneut die sächsischen Behörden wegen einer Abschiebung. (Symbolfoto) / Foto: Julian Stratenschulte/dpa

Ein Mann wird trotz eines anderslautenden Gerichtsbeschlusses abgeschoben. Für die Grünen ist das ein Affront. Wie konnte es dazu kommen?

Nach der Abschiebung eines Marokkaners trotz eines anderslautenden Gerichtsbeschlusses fordern die Grünen und die Linken im Landtag Aufklärung vom sächsischen Innenministerium. 

Er erwarte eine Erklärung von Ressortchef Armin Schuster (CDU), «wie es dazu kommen konnte und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Umsetzung von Gerichtsentscheidungen durch die Verwaltung jederzeit sicherzustellen», teilte der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Valentin Lippmann, mit. In einer Kleinen Anfrage erbat er genauere Auskünfte zu dem Geschehen. 

Auch Juliane Nagel, migrationspolitische Sprecherin der Linken, verlangte Auskunft und Konsequenzen. «Ich bin zutiefst empört. Sächsische Behörden stellen Beschlüsse von Gerichten infrage und hintertreiben deren Umsetzung wissentlich und willentlich», erklärte Nagel.

Laut Flüchtlingsrat wurde am 11. Juli ein Marokkaner abgeschoben, obwohl das Verwaltungsgericht Chemnitz in einem Eilbeschluss entschieden hat, dass die Abschiebung ausgesetzt werden muss. Trotz Telefonaten der Anwältin des Mannes hätten die sächsischen Behörden den Gerichtsbeschluss nicht an die Bundespolizei weitergeleitet, die deswegen die Abschiebung fortgesetzt habe.

Die Landesdirektion hatte am Donnerstag auf Anfrage mitgeteilt, dass sie während der laufenden Abschiebung von dem Gerichtsbeschluss erfahren habe. Die Behörde sei aber nicht in das gerichtliche Verfahren einbezogen gewesen. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit sei gegen einen Stopp der laufenden Rückführung entschieden worden. Der Vorgang werde intern ausgewertet und es werde auch die Möglichkeit geprüft, dass der Marokkaner vorläufig wieder einreisen darf. 

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