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Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping kritisiert Krankenhausreform des Bundes

Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen, spricht im Herbert-Wehner-Haus. / Foto: Robert Michael/dpa
Petra Köpping (SPD), Sozialministerin von Sachsen, spricht im Herbert-Wehner-Haus. / Foto: Robert Michael/dpa

Der Bund will einen Online-Atlas einrichten, mit dem Leistungen und Behandlungsqualität der Krankenhäuser in Deutschland verglichen werden können. Gesundheitsministerin Köpping kritisiert das Vorhaben.

Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping ist unzufrieden mit der Vorgehensweise des Bundes bei der Krankenhausreform. «Wie alle anderen Bundesländer auch lehne ich das Krankenhaus-Transparenzgesetz des Bundes ab», sagte die SPD-Politikerin nach einer Kabinettssitzung am Dienstag in Dresden. Es sei nicht sinnvoll, dieses Gesetz vor der Krankenhausreform vorzulegen, da das Gesetz in die Krankenhausplanung der Länder eingreife.

Mit dem neulich vom Bundeskabinett beschlossenen Transparenzgesetz soll im kommenden Jahr ein «Transparenzverzeichnis» online gehen und als interaktives Portal verständlich über das jeweilige Angebot an bundesweit rund 1700 Klinikstandorten informieren.

Köpping zufolge sorge das Transparenzgesetz bei Patientinnen und Patienten für Verwirrung. «Dies wäre leicht zu verhindern, wenn erst die Reform umgesetzt wird und dann das Transparenzgesetz in Kraft tritt», erklärte die Gesundheitsministerin. Im Übrigen gäbe es bereits eine Vielzahl von Möglichkeiten, sich als Patient über das Leistungsangebot der Krankenhäuser zu informieren. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) wolle binnen zehn Tage mit einem Änderungsvorschlag auf die Länder zugehen.

Köpping betonte zum wiederholten Mal die Dringlichkeit der Krankenhausreform und begrüßte, dass der in Ostdeutschland bereits vollzogene Klinik-Strukturwandel im Reformprozess berücksichtigt werden soll. Die Krankenhauslandschaft in Sachsen sei bereits gut aufgestellt. «Wir wollen vorhandene, bewährte Strukturen in das neue System überführen.»

Zudem forderte Köpping eine Änderung des derzeitigen Finanzierungssystems für Krankenhäuser. «Das System der Fallpauschalen funktioniert nicht.» Krankenhäuser seien auch dort erforderlich, wo es nur wenige Behandlungsfälle gibt. Bis die Reform wirksam wird, brauche es deshalb zwingend eine Zwischenfinanzierung der notwendigen Betriebskosten in Form eines sogenannten Vorschaltgesetzes. Dieses Gesetz soll Insolvenzen von Krankenhäusern abwenden. Auch für den Transformationsprozess seien Mittel nötig. Bislang habe es hierfür allerdings keine Zusage des Bundes gegeben.

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