Die von einem Masern-Ausbruch im Vogtland betroffenen Kinder waren laut Gesundheitsamt nicht ausreichend gegen die Krankheit geimpft. Laut aktueller Gesetzeslage müssen Kinder, die Kindergärten, Horte oder Schulen besuchen die Impfung gegen Masern nachweisen. Im konkreten Fall waren jüngst zwölf Kinder aus dem Umfeld zweier Familien im Alter von bis zu 13 Jahren erkrankt. Nach Angaben des Landratsamtes ist der Großteil von ihnen jünger als sechs Jahre und hat keine Kindertagesstätte besucht. Ältere Kinder könnten wegen der Schulpflicht auch ohne Masernimpfung nicht vom Schulbesuch ausgeschlossen werden, erklärte die Behörde am Donnerstag auf dpa-Anfrage. «Betretungsverbote können in diesem Fall nicht verhängt werden.»
Laut Landratsamt wurde für die kranken Kinder während der Ansteckungszeit eine häusliche Isolation verhängt und die Schulpflichtigen wurden vom Unterricht ausgeschlossen. Masern zählen den Angaben zufolge zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten und können bei Kindern unter fünf Jahren und Jugendlichen zu schweren Komplikationen führen. Symptome sind etwa Fieber, Bindehautentzündung und der typische Hautausschlag. Wer einmal Masern hatte, ist immun.
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