Das Handwerk in Sachsen dringt auf mehr Einheitlichkeit bei Baugenehmigungen. Qualifizierte Handwerker im Freistaat dürften bei kleineren Bauvorhaben nicht länger benachteiligt werden, forderte der Sächsische Handwerkstag am Mittwoch. Mit Blick auf die in Aussicht gestellte Neufassung der Bauordnung sollte Handwerkern mit der «kleinen Bauvorlageberechtigung» ermöglicht werden, kleinere Bauvorhaben selbst einzureichen und umzusetzen.
«Im Wettbewerb am Markt fühlen viele unserer Betriebe sich benachteiligt, weil es im Freistaat eine derartige kleine Bauvorlageberechtigung für Meister aus dem Bau- und Ausbauhandwerk noch immer nicht gibt», so Handwerkstag-Präsident Roland Ermer.
Die geforderte Regelung zielt vor allem auf kleinere Bauprojekte ab, etwa auf die Errichtung von Häusern mit einer Wohnfläche von bis zu 400 Quadratmetern. Bisher können in Sachsen nur Architekten und Ingenieure entsprechende Bauvorhaben planen und beantragen.
In einigen Bundesländern bieten die jeweiligen Landesbauordnungen Handwerksmeistern bereits die Option, selbst einen Bauantrag vorlegen zu können - etwa in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Berlin und Schleswig-Holstein. Auch bundesweit pochen der Handwerksverband ZDH sowie die Handwerkskammern schon länger auf einheitliche Regeln.
Quelle: dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH