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Sozialministerin Köpping will Hörgeschädigten weiterhin Ausgleich zahlen

Eine TV-Filmproduktion in Gebärdensprache. (Archivfoto) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa
Eine TV-Filmproduktion in Gebärdensprache. (Archivfoto) / Foto: Hendrik Schmidt/dpa-Zentralbild/dpa

Nur Sachsen bietet Gehörlosen einen monatlichen Ausgleich für ihren Mehraufwand. Die zuständige Ministerin betont, dass neben dieser Unterstützung weitere Anstrengungen für eine gelingende Inklusion erforderlich sind.

Trotz der angespannten Haushaltslage ist vorgesehen, dass Hörgeschädigte im Freistaat auch weiterhin einen finanziellen Ausgleich von monatlich 150 Euro für ihre Mehraufwendungen erhalten. Sachsen sei derzeit das einzige Bundesland, das Leistungen dieser Art und in diesem Umfang gewähre. Dies erklärte Sozialministerin Petra Köpping (SPD) vor dem Internationalen Tag der Gehörlosen (29. September). Nach dem 20 Jahre alten Gesetz erhalten derzeit 2.548 Menschen landesweit Landesblindengeld und andere Nachteilsausgleiche. 

Eng verbunden mit dem Alltag hörbehinderter Menschen und für viele unverzichtbare Begleiter sind nach Ministeriumsangaben Gebärdensprachdolmetscher. Inzwischen sei es selbstverständlich, dass sie Veranstaltungen oder auch TV-Sendungen begleiteten, sagte Köpping. «Ich bin froh, dass sich inklusive Gedanken und Ideen verstetigen und Inklusion immer mehr gelebt wird.» Mit dieser Unterstützung erlangten Betroffene Schritt für Schritt mehr inklusive Lebensqualität. Bei der Inklusion aber sei «der Weg noch weit und nicht frei von Steinen». 

Der Internationale Tag der Gehörlosen wurde im Jahr 1951 durch den Weltverband der Gehörlosen ins Leben gerufen. Der Internationale Tag der Gehörlosen wird traditionell am letzten Sonntag im September begangen, sodass im Jahr 2024 die 73. Veranstaltung stattfindet. 

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