loading

Nachrichten werden geladen...

Neues Jobticket-Angebot der DVB AG ermöglicht vergünstigtes Deutschlandticket für kleine Unternehmen

DVB AG Straßenbahn Postplatz (Bild: Thomas Wolf)
DVB AG Straßenbahn Postplatz (Bild: Thomas Wolf)

Die DVB AG bietet ab sofort das neue Jobticket auch für Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitenden. Das bisheriges Jobticket bleibt mit Vorteilen bestehen.

Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) hat ein neues Jobticket-Modell für das Deutschlandticket im Angebot, welches insbesondere für kleine Unternehmen mit weniger als 30 Mitarbeitenden ein Novum darstellt. In Dresden gibt es über 20.000 Unternehmen, die von dieser Regelung profitieren können.

Das neue Angebot ermöglicht es Arbeitgebern, ihren Mitarbeitenden ein attraktives und klimafreundliches Mobilitätsangebot zu unterbreiten, das deutschlandweit im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Schienenpersonennahverkehr gültig ist. Bei einem Zuschuss von mindestens 25 % durch den Arbeitgeber gewährt die DVB AG zusätzlich einen Rabatt von 5 %, sodass das Deutschlandticket für die Mitarbeiter insgesamt 30 % günstiger wird.

Die Kostenstruktur des neuen Jobtickets gestaltet sich wie folgt: Das reguläre Deutschlandticket kostet 49 Euro pro Monat. Durch den Arbeitgeberzuschuss von 25 % reduziert sich der Preis um 12,25 Euro. Der zusätzliche DVB-Rabatt von 5 % führt zu einer weiteren Ersparnis von 2,45 Euro. Somit beläuft sich der Preis für das Deutschlandticket als Jobticket auf maximal 34,30 Euro pro Monat.

Dieses Angebot ermöglicht kleinen Unternehmen in Dresden, ihren Mitarbeitenden eine kostengünstige und umweltfreundliche Mobilitätslösung anzubieten und damit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Stadt zu leisten.

Altes und neues Jobticket im Angebot

Da sich das Deutschlandticket im Leistungsumfang vom bisherigen Jobticket der DVB AG für Unternehmen ab 30 Mitarbeitenden unterscheidet, wird es in Dresden zukünftig beide Modelle geben. Die Unterschiede zwischen dem bisherigen Jobticket und dem Deutschlandticket als Jobticket lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Gültigkeit: Das bisherige Jobticket ist an Werktagen (Montag bis Freitag) zwischen 6 Uhr und 18 Uhr nur in Verbindung mit einem gültigen Personaldokument in der gewählten VVO-Tarifzone gültig. Das Deutschlandticket als Jobticket hingegen ist deutschlandweit im öffentlichen Nahverkehr ohne Nachweispflicht gültig.
  • Übertragbarkeit: Das bisherige Jobticket kann in der übrigen Zeit an andere Personen weitergegeben werden (gilt nicht für ermäßigte Jobtickets). Das Deutschlandticket als Jobticket ist jedoch nicht übertragbar.
  • Mitnahme: Beim bisherigen Jobticket können unentgeltlich ein weiterer Erwachsener und bis zu vier Schülern bis zum 15. Geburtstag wochentags nach 18 Uhr und am Wochenende ganztags mitgenommen werden, ebenso wie ein Fahrrad oder ein Hund. Beim Deutschlandticket als Jobticket ist keine Mitnahmemöglichkeit vorhanden.
  • Anzahl Mitarbeitenden: Das bisherige Jobticket kann ab 30 nutzenden Mitarbeitern angeboten werden, während das Deutschlandticket als Jobticket ohne Mindestanzahl von Mitarbeitenden verfügbar ist.

Kleine Unternehmen stellen Antrag 

Damit kleine Unternehmen ihren Mitarbeitenden das neue Jobticket anbieten können, müssen sie bei der DVB AG eine Einverständniserklärung abgeben, dass Mitarbeitende das Deutschlandticket als neues Jobticket beziehen dürfen. Das Formular gibt es auf der Seite der DVB AG zum download.