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Dehoga: Neue Mehrwegregelung sinnvoll, aber aufwändig

Wiederverwendbare Getränkebecher sind in einer Bäckerei zu sehen. / Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild
Wiederverwendbare Getränkebecher sind in einer Bäckerei zu sehen. / Foto: Christian Charisius/dpa/Archivbild

Seit dem 1. Januar müssen Gastronomiebetriebe, die Essen zum Mitnehmen anbieten, neben Einweg- auch Mehrwegverpackungen zur Verfügung stellen. In Sachsen sind etwa 3000 Betriebe betroffen. Für sie bedeutet es einen erheblichen Mehraufwand.

Seit Jahresbeginn gilt für die Gastronomie die Mehrwegpflicht: Wer Essen und Trinken zum Mitnehmen anbietet, muss neben Einwegverpackungen auch wiederverwendbare Behälter zur Verfügung stellen. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband in Sachsen sieht die neue Mehrwegregelung kritisch. Sie sei sinnvoll, weil sie helfe, Müll zu vermeiden, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführer Axel Klein der Deutschen Presse-Agentur. Wichtig sei jedoch, dass die Gäste dieses Angebot in Anspruch nähmen.

Etwa 3000 Betriebe sind laut Dehoga von der Regelung betroffen. Demnach müssen Restaurants, Bistros und Cafés, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, Produkte auch in Mehrwegbehältern ohne zusätzlichen Aufpreis anbieten. Von der Novelle ausgenommen sind kleinere Geschäfte wie Imbisse, Spätis und Kioske.

Für die Betriebe bedeutet die Neuregelung laut Klein einen erheblichen Mehraufwand. «Es kostet viel Zeit und Geld, die Aufsteller zu besorgen und die Mehrwegbehälter zu bestellen.» Es sei wichtig, dass vor allem die Kommunen die Gastbetriebe bei dem Vorhaben unterstützen. So habe die Stadt Chemnitz bereits 10.000 Mehrwegbecher zur Verfügung gestellt. Das sei aber leider noch eine Ausnahme, sagte Klein.

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