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Ehrenpreis Landkreis Meißen 2025: Jetzt Vorschläge einreichen

Blick auf den Meißner Burgberg. Foto: Ulf Mallek
Blick auf den Meißner Burgberg. Foto: Ulf Mallek

Bürger des Landkreises Meißen können wieder für den Ehrenpreis 2025 vorgeschlagen werden. Einreichungen mit Begründung sind bis zum 31. März möglich.

Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Meißen haben erneut die Möglichkeit, für ihr herausragendes bürgerschaftliches Engagement mit dem Ehrenpreis ausgezeichnet zu werden. Diese Auszeichnung würdigt den langfristigen Einsatz, sei es im Sportverein, bei der Dokumentation der Ortschronik, in der Stärkung des Zusammenhalts im Ort oder durch das vielseitige ehrenamtliche Engagement für Kinder und Jugendliche. Der Landkreis Meißen richtet den Fokus durch diese Ehrung auf die verdienstvollen Leistungen, die oft im Verborgenen bleiben. Das teilte das Landratsamt mit.

Der Ehrenpreis 2025 wird offiziell ausgeschrieben, um Bürger zu ehren, die sich in den verschiedensten Bereichen besonders engagieren. Dazu zählen kommunalpolitische, kulturelle, sportliche, soziale und ökologische Leistungen sowie die Kinder- und Jugendarbeit. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die vorgeschlagene Person ihren Wohnsitz im Landkreis Meißen hat. So soll das Engagement der Menschen vor Ort besonders gewürdigt werden.

Jeder eingereichte Vorschlag muss eine aussagekräftige Begründung enthalten, so das Landratsamt. Ideal ist eine detaillierte Auflistung der ehrenamtlichen Tätigkeiten des Nominierten mit deren zeitlicher Entwicklung. Zusätzlich sind mindestens zehn unterschiedliche Unterschriften erforderlich, um die Ernsthaftigkeit des Vorschlags zu unterstreichen. Damit wird sichergestellt, dass der Vorschlag von einer breiten Unterstützung getragen wird.

Vorschläge können von Vereinen, Verbänden, Unternehmen, Einrichtungen oder Einzelpersonen eingereicht werden. Wichtig ist, dass ein Kontakt für eventuelle Rückfragen angegeben wird. Die Einreichungsfrist endet am 31. März 2025. 

Bereits seit Dezember 2008 besteht der Ehrenpreis nach  einer Entscheidung des Kreistags Meißen. 


Vorschläge sind zu richten an: Landratsamt Meißen, Büro Landrat, Brauhausstraße 21, 01662 Meißen.