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Widersprüche im Tathergang: Hat er die Weinprinzessin angezündet oder nicht?

Symbolbild Justiz / pixabay AJEL
Symbolbild Justiz / pixabay AJEL

Im Verfahren gegen Mike A. gibt es neue Entwicklungen. Widersprüche in den Aussagen und Spuren werfen Fragen zur wahren Abfolge der Ereignisse auf.

Im Verfahren gegen Mike A. wurden erneut Widersprüche in den Aussagen und Spuren zur Tatnacht aufgedeckt. Der Gerichtssaal am zweiten Prozesstag war diesmal kleiner und die Anzahl der Zuschauer begrenzt. Mike A. wird schwere und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, da er am 23. Januar 2021 seine ehemalige Lebenspartnerin, die ehemalige Weinprinzessin Kati H., mit Ethanol überschüttet und angezündet haben soll.

Am ersten Verhandlungstag las der Verteidiger von Mike A. ein Erinnerungsprotokoll vor, das seine Sicht der Ereignisse schilderte. Kati H. wurde anschließend angehört. Ihre Aussage wurde nun gründlich mit den Spuren verglichen. Der Verteidiger stellte fest, dass die Äußerungen von Kati H. zur Tat nicht mit dem Spurenbild übereinstimmen. Kati H. behauptete, im Flur mit Ethanol überschüttet worden zu sein, doch dort waren weder Brandspuren noch Ethanolgeruch festzustellen. Hingegen deutet der Ruß an der Terrassentür und das gefundene gelbe Feuerzeug auf die Tat auf der Terrasse hin. Am Feuerzeug werden nur ihre DNA-Spuren entdeckt, nicht seine.

Eine Expertin hält es dagegen für unwahrscheinlich, dass sich Kati H. selbst angezündet und dann ins Bad geflüchtet ist. Die Tochter von Kati H. sagte im Gericht aus und beschrieb ihre Mutter als selbstbewusst und modebewusst, während sie ihren Lebensgefährten als jähzornig und unberechenbar schilderte. Drei weitere Verhandlungstage sind noch geplant, der letzte am 15. April. (MN/um)

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