Bundesgerichtshof: K.o-Tropfen kein "gefährliches Werkzeug"
Wer K.o.-Tropfen einsetzt, um gegen den Willen einer Person sexuelle Handlungen an ihr vorzunehmen, benutzt einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zufolge dabei kein «gefährliches Werkzeug». Dies ist im Strafrecht für die Höhe der Strafe von Bedeu ..