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Hass und Hetze - 35-Jähriger zu Haftstrafe verurteilt

Im Lüneburger Rechtsrock-Prozess werden fünf Männer verurteilt - der Hauptbeschuldigte muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis.  / Foto: Philipp Schulze/dpa
Im Lüneburger Rechtsrock-Prozess werden fünf Männer verurteilt - der Hauptbeschuldigte muss für zwei Jahre und acht Monate ins Gefängnis. / Foto: Philipp Schulze/dpa

Sie haben Tonträger mit verfassungsfeindlichen Texten verkauft, es sind Aufrufe zu Hass und Gewalt: Fünf Männer werden im Rechtsrock-Prozess verurteilt. Aber nur einer muss ins Gefängnis - vielleicht.

Plattencover mit SS-Runen, stilisierten Totenkopfsymbolen und Losungen von SA und Hitlerjugend, dazu Texte, die zu massiver Gewalt und Folter aufrufen: Im Lüneburger Prozess um Produktion und Verkauf gewaltverherrlichender Rechtsrockmusik ist ein vorbestrafter 35-Jähriger zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt worden. 

Verurteilt wurde er wegen Volksverhetzung, der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Gewaltdarstellung. Zwei Mitangeklagte wurden zu Bewährungsstrafen von einem und einem halben Jahr verurteilt, zwei weitere Männer zu Geldstrafen.

«Wer das anhört, ist in seinem Leben ein paar Mal falsch abgebogen.»

Es sei «befremdlich, dass derjenige, der so einen Schund vertreibt, sich über seine Haftbedingungen beschwert», sagte der Vorsitzende Richter Michael Herrmann mit Blick auf den Verurteilten. Er riet zum Vergleich mit dem, was Menschen in der Nazi-Zeit angetan wurde - und hoffte auf einen «Denkprozess». Der 35-Jährige hatte sich in seinem Schlusswort über angebliche Isolationshaft beklagt. 

Zu den Tonträgern sagte der Richter: «Wenn man sich das anhört, dann verschlägt es einem wirklich die Sprache.» Er betonte auch: «Wer das anhört, ist in seinem Leben ein paar Mal falsch abgebogen.»

Auch Geld wird eingezogen

Unklar war zunächst, ob der 35-Jährige ins Gefängnis muss - angesichts der Dauer der U-Haft. Seine beiden Verteidiger hatten sich zuvor für eine Strafe von maximal zwei Jahren und acht Monaten ausgesprochen - eine mögliche Reststrafe sei zur Bewährung auszusetzen, weil ihr Mandant 16 Monate in Untersuchungshaft gesessen habe.

Eine Gerichtssprecherin erklärte allerdings, das sei kein Automatismus, der Rest der Strafe müsse explizit zur Bewährung ausgesetzt sein. Es könne also sein, dass der Mann ins Gefängnis müsse. Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hatte eine Strafe von drei Jahren und acht Monaten gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. 

Außerdem solle das mit den Platten erwirtschaftete Geld bei dem 35-Jährigen eingezogen werden - Schätzungen zufolge handele es sich um gut 30.000 Euro, sagte der Richter. Auch sichergestellte Platten sollten eingezogen werden. Allerdings handele es sich bei den fünf Männern um keine kriminelle Vereinigung, betonte er. Das sah die Generalstaatsanwaltschaft zuvor anders. 

Trotz Bewährungsstrafe weitergemacht

Schon zu Prozessbeginn hatte der Staatsanwalt gesagt: «Die Tonträger stacheln zu Hass auf.» Denn: Die Männer im Alter zwischen 35 und 54 Jahren produzierten demnach Dutzende Lieder mit Aufrufen zu Gewalt gegen Ausländer und mit nationalsozialistischer Ideologie. Brandanschläge auf Asylbewerberunterkünfte wurden darin gutgeheißen, gegen die jüdische Bevölkerung wurde aufgestachelt und der Holocaust geleugnet. 

Der 35-Jährige sei ein Sammler und habe sich selbstständig machen wollen, sagte der Richter. Er vertrieb die CDs und Schallplatten nach Überzeugung des Gerichts von seinem Wohnort in Bardowick bei Lüneburg und einem Laden in Hamburg aus - zusammen mit den vier übrigen Männern. Trotz seiner Bewährungsstrafe von 2020 habe er damit weitergemacht. 

Hunderte Tonträger bei Durchsuchungen sichergestellt

Im Visier der Justiz waren auch ein Hamburger (55 Jahre alt) und ein im schleswig-holsteinischen Escheburg lebender Sachse (46 Jahre alt), beide erhielten Bewährungsstrafen. Der Hamburger muss zudem 7.200 Euro an das Anne-Frank-Zentrum in Berlin zahlen, der Sachse 3.600 Euro an die Organisation Ärzte ohne Grenzen. Die beiden übrigen Männer, die zu Geldstrafen verurteilt wurden, stammen aus Baden-Württemberg und Berlin. Sie hatten beim Ankauf von Lizenzen und der Gestaltung der Cover mitgewirkt. 

Hintergrund des Prozesses waren Durchsuchungen im Herbst 2023 in fünf Bundesländern, dabei wurden Hunderte Tonträger sichergestellt. Schon seit 2018 verbreiteten die Männer nationalsozialistische, antisemitische Parolen und rassistische Ideologie. Der langwierige Prozess zog sich schließlich seit August 2024 hin, erst im Februar gestand der 35-Jährige, einige Tonträger selbst produziert zu haben. Aber: «Ob es links oder rechts war, hat mich nicht so richtig interessiert.»

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