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Hat der Lebenspartner die Nossener Weinprinzessin angezündet?

Das Landgericht Dresden: Hier wird der Prozess am Donnerstag fortgesetzt. Foto: Mallek
Das Landgericht Dresden: Hier wird der Prozess am Donnerstag fortgesetzt. Foto: Mallek

Kati H. und ihr einstiger Lebenpartner treffen sich am Donnerstag wieder vor dem Dresdner Landgericht. Es geht um einen Übergriff aus dem Jahr 2021. Der Angeklagte soll seine Partnerin angezündet haben.


Am 21. Januar 2021 soll der Angeklagte Mike A. seine Lebensgefährtin mit Bioethanol übergossen und angezündet haben und später selbst den Rettungsdienst alarmiert werden. Die Frau überlebte schwer verletzt. 27 Prozent ihrer Haut waren verbrannt. Wunden, die sie bis heute einschränken.

Die Anklage gegen Mike A. lautet auf gefährliche und schwere Körperverletzung. Er habe bei seiner Tat, so die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage, billigend in Kauf genommen, dass Kati H., die 2014 zur Sächsischen Weinprinzessin gewählt worden war, lebensgefährlich verletzt und lebenslang entstellt sein wird. Ein versuchtes Tötungsdelikt sei nach den Ermittlungen nicht mehr anzunehmen, heißt es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

 Der Angeklagte (54) ist Vater zweier Söhne. Er äußerte sich am ersten Verhandlungstag zu den Abläufen an jedem Sonnabendabend nicht selbst, sondern ließ durch seinen Anwalt eine mehrseitige Erklärung verlesen, in der von einer problematischen Beziehung die Rede war. Auch an diesem Abend gab es Streik um ein Abendessen, der so eskaliert ist, das Kati H. Jacken, Autoschlüssel und persönliche Gegenstände des Angeklagten in den Garten warf. Bis dahin decken sich die Aussagen von Mike A. und der Geschädigten.

 Doch dann gingen die Aussagen weit auseinander. Mike A. beschreibt seine Lebensgefährtin als extrem eifersüchtig. „Kein Mann verlässt mich ungestraft“, soll Kati H. gerufen haben, und wenig später „bevor du mein Leben kaputt machst, mache ich deins kaputt“. Kati H. soll dann einen Kanister mit Bioethanol in der Hand gehalten haben. Der Beklagte versuchte nach seiner Aussage, ihr das schon offene Behältnis abzunehmen, es kam zum Handgemenge, wodurch brennbare Flüssigkeit auf die Kleidung der Geschädigten kam, die sich mit einem gelben Feuerzeug selbst in Brand gesetzt haben soll.

 Aus Sicht der Geschädigten stellt sich der Ablauf anders dar. Ihr Lebensgefährte habe den Kanister in den Händen und hätte ihr gedroht „Du brennst, du Schlampe“. Bei dem folgenden Gerangel wurde Ethanol, dass eigentlich für einen Tischkamin gedacht war, verschüttet, auch auf die Kapuze des Hoddies, die der Angeklagte in Flammen gesetzt habe. Die Geschädigte habe dann auf der Terrasse versucht die Flammen zu löschen und sich im Schnee gewälzt, sei danach ins Bad gekrochen und habe in der Wanne kaltes Wasser über ihren Körper laufen lassen. Das Eintreffen der Retter habe sie nur noch schemenhafte Erinnerungen, erzählte Kati H.

 Mike A. blieb danach offenbar allein zurück im Haus seiner Ex. Eine zentrale Rolle spielte ein folgendes Telefonat mit einem Notfallseelsorger, der am ersten Verhandlungstag am 5. März aus seinen Erinnerungen berichtet. An diesem Donnerstag wird das Verfahren fortgesetzt mit der Anhörung weiterer Zeugen und Gutachter. Bis zum 15. April sind noch drei Termine angesetzt. (MN/um)

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