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Landratsamt Meißen: Jetzt Förderanträge für 2025 stellen

Bloß kein Geld verschenken. Anträge auf Fördermittel können jetzt gestellt werden. Symbolbild Euro / pixabay geralt
Bloß kein Geld verschenken. Anträge auf Fördermittel können jetzt gestellt werden. Symbolbild Euro / pixabay geralt

Pro Person kann ein Förderantrag für ehrenamtliche Arbeit eingereicht werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro pro Antrag.

Der Landkreis Meißen förderte bürgerschaftlichen Engagements seit 2018 bereits bei mehr als 850 Projekte im Volumen von über  1,5 Millionen Euro. Gefördert werden Projekte zur Stabilisierung, Festigung und Weiterentwicklung von ehrenamtlichen Strukturen im Landkreis sowie der Würdigung des Ehrenamts. Ausgereicht werden Gelder des Freistaates Sachsen und des Landkreises. Das teilte das Landratsamt Meißen am Mittwoch mit.

 Förderfähig sind ausschließlich Sachausgaben. Aus Landkreismitteln können auch Kleinstprojekte gefördert werden. Pro Person  kann ein Antrag eingereicht werden. Die Förderhöhe beträgt maximal 2.000 Euro.

 Die Beispiele für geförderte Projekte sind vielfältig: so erhielt der Rassegeflügelzuchtverein Schönfeld und Umgebung e. V. 2023 finanzielle Unterstützung für den Erwerb von Ausstellungskäfigen für die jährlich stattfindende Rassegeflügelschau, der Großenhainer Rollsportverein e. V. konnte sich 2023 über Fördermittel zur Anschaffung neuer Torbögen für den Start- und Zielbereich zum Anlass des Großenhainer Halbmarathons freuen und der Spielmannszug Zabeltitz e. V. organisierte 2023 mit Hilfe der Fördermittel das Sommerlager für den Vereinsnachwuchs.

Anträge für 2025 können bis zum 31. Januar 2025 eingereicht werden beim:

  • Landratsamt Meißen
  • Dezernat Soziales
  • Postfach 10 01 52
  • 01662 Meißen

 Die Förderrichtlinie sowie die Formulare sind auf der Website zu finden.

 Informationen erhalten Interessierte auch telefonisch unter 03521 725-3002 zu den bekannten Sprechzeiten.