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Sachsen startet Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen 2024

Symbolbild Steuererklärung / pixabay viarami
Symbolbild Steuererklärung / pixabay viarami

Die sächsischen Finanzämter beginnen ab sofort mit den Einkommensteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2024. Die Steuererklärung muss bis 31. Juli abgegeben werden, bei Steuerberatung bis Ende April 2026.

Die sächsischen Finanzämter, also auch das Finanzamt Meißen,  beginnen heute mit der Bearbeitung der Einkommensteuererklärungen für das Jahr 2024. Damit werden voraussichtlich ab Ende März die ersten Steuerbescheide versendet und Rückerstattungen ausgezahlt. Das teilte das Landesamt für Steuern am Freitag mit. 

Der Vizepräsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen Udo Stiwi: "Mit der Bereitstellung der Software erfolgt der Startschuss für die Bearbeitung der bereits eingereichten Einkommensteuererklärungen für das Veranlagungsjahr 2024. Damit können von den insgesamt rund 1,6 Millionen erwarteten Einkommensteuererklärungen die ersten ca. 61.000 bereits eingereichten Erklärungen bearbeitet und etwaige Erstattungen ausgezahlt werden."

Die Steuererklärungen für 2024 sind bis zum 31. Juli 2025 einzureichen. Für alle, die ihre Steuererklärung durch einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, verlängert sich die Abgabefrist bis zum 30. April 2026.

Die sächsische Steuerverwaltung empfiehlt, die Steuererklärung elektronisch zum Beispiel über das Online-Finanzamt "Mein Elster" zu übermitteln. Dabei lassen sich elektronisch vorliegende Bescheinigungen wie beispielsweise die Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbezugsmitteilungen direkt in die Steuererklärung übernehmen. Daten aus dem Vorjahr stehen ebenfalls zur Verfügung. So müssen oft nur noch wenige Änderungen vorgenommen werden. Das spart Zeit und erleichtert die Erstellung der Steuererklärung. Rund 73 Prozent der im Jahr 2024 bearbeiteten Steuererklärungen für 2023 sind bereits elektronisch eingegangen.

Für Rentner und Pensionäre, die ausschließlich inländische Alterseinkünfte beziehen, bietet "einfachElster" eine schnelle Möglichkeit, die Steuererklärung online zu erstellen und einzureichen. Alternativ kann der nur zweiseitige Papiervordruck "Vereinfachte Steuererklärung für Rentner und Pensionäre" verwendet werden. So können beispielsweise Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten und außergewöhnliche Belastungen wie Arztrechnungen beim Finanzamt geltend gemacht werden. Elektronische Bescheinigungen wie zum Beispiel die Rentenbezugsmitteilungen liegen dem Finanzamt vor und werden automatisch berücksichtigt. Sie müssen daher nicht eingetragen werden.

Der Vordruck zur vereinfachten Veranlagung von Alterseinkünften für das Jahr 2024 steht in Papierform in allen sächsischen Finanzämtern sowie online auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen zum Download bereit.

Wer allgemeine Fragen zur Steuererklärung hat, kann sich an die Ansprechpersonen des Info-Telefons der sächsischen Finanzämter wenden. Sie sind von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0351/7999 7888 erreichbar. Es gilt der Tarif für Anrufe in das deutsche Festnetz.

Unterstützt von:

Privatbrauerei Schwerter Meißen GmbH