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Vorschläge für ein schönes Meißen 2025 gesucht

Symbolbild Spielplatz / pixabay sweetlouise
Symbolbild Spielplatz / pixabay sweetlouise

Meißner Bürger dürfen über Ausgaben in einem eigenen Haushalt bestimmen. Es gibt doppelt soviel Geld wie im Vorjahr, allerdings sind die Summen begrenzt.

Ab dem 1. Dezember können die Bürger wieder ihre Ideen und Vorschläge zum Meißner Bürgerhaushalt einbringen. 56.200 Euro und damit das Doppelte der bisherigen Summe stehen dieses Jahr bereit. Ein Betrag, über dessen Verwendung alleine die Einwohner Meißnens bestimmen. Das teilte die Stadtverwaltung Meißen mit. 

Mitgestalten kann so einfach sein.

Neue kleine Projekte aber auch Verschönerungsmaßnahmen oder Reparaturen können Teil des neuen Bürgerhaushaltes werden – Bänke, Spielgeräte, Papierkörbe, Feste, Trinkbrunnen, Bepflanzungen – vieles ist möglich. Wichtig ist, dass die Maßnahmen grundsätzlich vielen Menschen zugutekommen, realisierbar und bezahlbar sein müssen.

Vorschläge für den Bürgerhaushalt können in der Zeit vom 1. Dezember 2024 bis zum 28. Februar 2025 bei der Stadtverwaltung per Vorschlagsformular, online im Bürgerbeteiligungsportal, per E-Mail an buergerhaushalt@stadt-meissen.de oder auch persönlich eingereicht werden.

Wer kann Vorschläge einreichen?

Mitwirken können Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meißen.

Welche Regeln gibt es?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann einen oder mehrere Vorschläge im Vorschlagszeitraum einreichen. Später eingehende Vorschläge verfallen. Es zählt das Datum des Posteingangs. Sie sollen grundsätzlich folgende Voraussetzungen und Kriterien erfüllen:

Der Vorschlag kommt vielen Bürgerinnen und Bürgern zugute.

Der Vorschlag ist realisierbar (rechtlich, technisch und zeitlich).

Der Vorschlag ist bezahlbar und (möglichst) ohne Folgekosten.

Es ist handelt sich nicht um einen reinen Vereinszuschuss oder Ähnliches.

Beispiele für zulässige Vorschläge sind:

Sitzgelegenheiten fürs Stadtgebiet (genaue Position)

Aufstellen von Informationstafeln

Durchführen eines Straßenfestes

Anschaffung eines weiteren Spielgerätes für einen Spielplatz

Ein Vorschlag sollte konkret beschrieben sein und erkennen lassen, was, wo erreicht und realisiert werden soll. Anonym eingereichte Vorschläge sind unzulässig. Weitere Informationen zum Bürgerhaushalt sowie zum Verfahren sind auf der Internetseite der Stadt Meißen unter www.stadt-meissen.de zusammengestellt.