Das Bundesverwaltungsgericht hat das Verbot eines Vereins als Teilorganisation der Salafisten-Vereinigung Ansaar International für rechtswidrig erklärt. Die Verbindungen zwischen WorldWide Resistance-Help (WWR-Help) und Ansaar seien 2019 beendet worden, nachdem Banken entsprechende Konten gekündigt hatten, erläuterte der 6. Senat seine Entscheidung am Freitag in Leipzig. Daher sei WWR-Help nicht als Teilorganisation von Ansaar anzusehen. Damit hatte das Bundesinnenministerium sein 2021 ausgesprochenes Verbot von WWR-Help begründet.
Dagegen bestätigten die Richter das Verbot des Somalischen Komitees Information und Beratung (SKIB). Die Aktivitäten dieses Vereins seien von Ansaar geprägt und kontrolliert worden, hieß es in der Begründung. Daher sei SKIB als Teilorganisation von Ansaar anzusehen und die Verbotsverfügung rechtmäßig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte in beiden Fällen lediglich zu prüfen, ob die Vereine Teilorganisationen von Ansaar sind - und nicht, ob Verbotsgründe bestehen.
Das Bundesinnenministerium hatte die Organisationen vor gut zwei Jahren mit der Begründung verboten, dass die Spendensammlungen von Ansaar in der Absicht erfolgt seien, diese an terroristische Vereinigungen im Ausland weiterzugeben. Diesen Vorwurf hatten die Vereine zurückgewiesen und gegen die Verbote geklagt. Das eigentliche Hauptverfahren zum Ansaar-Verbot ist noch nicht beendet und wird am 15. August fortgesetzt.
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten