Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat die Einstufung des sächsischen AfD-Landesverbandes als gesichert rechtsextremistische Bestrebung verteidigt. «Es ist die Kernaufgabe des Landesamtes für Verfassungsschutz, Erkenntnisse zu sammeln, um in einem fachlich-juristischen Prüfprozess zu beurteilen, ob eine Organisation erwiesen rechtsextremistisch ist oder auch nicht. Eine solche Entscheidung orientiert sich ausschließlich an den Regelungen des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes», erklärte Schuster am Freitag in Dresden.
Maßgeblich seien allein die über mehrere Jahre gesammelten umfangreichen Informationen und Materialien sowie deren Bewertung und juristische Einordnung. «Die Öffentlichkeit über erwiesen extremistische Bestrebungen zu unterrichten ist originäre Aufgabe des Verfassungsschutzes.»
Copyright 2023, dpa (www.dpa.de). Alle Rechte vorbehalten