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Mackenroth: Sachsens Kommunen durch neues Gesetz überlastet

Geert Mackenroth, Ausländerbeauftragter von Sachsen. / Foto: Matthias Rietschel/dpa
Geert Mackenroth, Ausländerbeauftragter von Sachsen. / Foto: Matthias Rietschel/dpa

Die sächsischen Kommunen sind aus Sicht des Ausländerbeauftragten Geert Mackenroth durch das modernisierte Staatsangehörigkeitsrecht überlastet. In den Ausländerbehörden müssten Antragsteller bereits jetzt durchschnittlich mehr als ein Jahr warten, bis ihr Antrag auf Einbürgerung bearbeitet werden kann, erklärte er am Dienstag in Dresden. «Ich rechne mit einem regelrechten Antragsboom. Die Voraussetzungen, um einen Antrag stellen zu können, werden erheblich erleichtert, aber unsere sächsischen Staatsangehörigkeitsbehörden kämpfen bereits jetzt mit enormem Bearbeitungsrückstau. Die Verfahren ziehen sich teilweise über mehrere Jahre.»

Laut Mackenroth machen betroffene Antragsteller zunehmend von ihrem Recht Gebrauch, Untätigkeitsklagen bei den Verwaltungsgerichten einzureichen. Das blockiere die personellen Ressourcen zusätzlich. Mit Blick auf die massiv steigende Zahl an Einbürgerungsanträgen gelte es, die Behörden zu entlasten. «Die Möglichkeit, Einbürgerungsanträge flächendeckend online zu stellen, die Vorprüfung über ein automatisiertes digitales Prüfverfahren und der Einsatz von Künstlicher Intelligenz in Form eines Antragsassistenten sollte genauso intensiv geprüft werden, wie die Einrichtung einer überregionalen Kontakt- und Clearingstelle, die Sachverhalte erläutert und zur Konfliktvermeidung beiträgt.

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts tritt an diesem Donnerstag in Kraft. Das von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP formulierte Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf Einbürgerung nun schon nach fünf statt bisher acht Jahren besteht - vorausgesetzt der Antragsteller erfüllt alle Bedingungen. Bei besonderen Integrationsleistungen sollen Ausländer bereits nach drei Jahren Deutsche werden können. Voraussetzungen für die schnellere Einbürgerung sind etwa gute Leistungen in Schule oder Job, gute Sprachkenntnisse oder ehrenamtliches Engagement. Mehrstaatigkeit wird generell zugelassen.

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