Die Jugendämter in Sachsen haben im vergangenen Jahr in 3364 Fällen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt. Das waren knapp 17 Prozent weniger als noch 2021, wie aus aktuellen Zahlen des Statistischen Landesamtes in Kamenz hervorgeht.
Sachsenweit wurden 2022 aber auch weniger Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls geführt als noch 2021. Die Zahl der sogenannten Gefährdungseinschätzungen sank um etwa acht Prozent auf 7940. Bei mehr als zwei Dritteln der Fälle wurden eine Kindeswohlgefährdung oder ein Hilfebedarf festgestellt.
In 1355 Fällen lag demnach eine akute, in 1419 Fällen eine latente Kindeswohlgefährdung vor. Betroffen waren mit 4129 etwas mehr Jungen als Mädchen (3811). Mehr als 1500 davon waren noch keine drei Jahre alt. In 1912 Fällen lagen Anzeichen von Vernachlässigung vor, des Weiteren gab es Anzeichen für körperliche (597) beziehungsweise für psychische Misshandlung (709), und 146 Mal wurde sexuelle Gewalt als Art der Kindeswohlgefährdung angegeben. Mehrfachnennungen waren hier möglich.
Eine Kindeswohlgefährdung liegt dann vor, wenn das körperliche, geistige und seelische Wohl eines Kindes oder Jugendlichen durch das Tun oder Unterlassen der Eltern oder Dritter gravierende Beeinträchtigungen erleidet, die zeitweilige oder dauerhafte Schädigungen in der Entwicklung des Kindes zur Folge haben können. Dazu gehören etwa Vernachlässigung oder eine psychische oder körperliche Misshandlung der Kinder. Wird ein Hilfebedarf festgestellt, können Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wie zum Beispiel Erziehungsberatung oder eine Schutzmaßnahme unterstützen.
Bundesweit hatten im vergangenen Jahr die Jugendämter bei fast 62 300 Kindern oder Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung aufgrund von Vernachlässigung, psychischer, körperlicher oder sexueller Gewalt festgestellt. Das waren rund 2300 Fälle oder vier Prozent mehr als im Jahr zuvor und ein neuer Höchststand.
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