Die Umsetzung der Impfpflicht für Pflegekräfte und medizinisches Personal ab Mitte März liegt im Ermessen der Gesundheitsämter. Legt ein Beschäftigter innerhalb einer vom Gesundheitsamt festgesetzten Frist keinen Nachweis über seine Genesung oder Impfung (2G) vor, kann das Amt ein Betretungs- oder Berufsverbot aussprechen. Das geht aus einer Antwort des Gesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage des AfD-Landtagsabgeordneten André Wendt hervor.
Darüber hinaus gibt es den Angaben zufolge die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen. Das Tätigkeitsverbot ist laut Ministerium «risikoadaptiert», also abhängig davon, ob die Versorgung in einer Einrichtung gesichert ist. «Ist die Versorgungssicherheit in einer Einrichtung gefährdet so kann von der Aussprache eines Tätigkeits- oder Betretungsverbotes abgesehen werden», heißt es.
Um ein einheitliches Vorgehen der Gesundheitsämter zu sichern, erarbeitet das Ministerium zurzeit einen Erlass. Er soll nach Möglichkeit bis Mitte Februar vorliegen.
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