Sachsens Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) hat bekräftigt, dass die Versorgungssicherheit bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Vordergrund stehe. Es gebe in Sachsen Einrichtungen, bei denen das Personal eine sehr niedrige Impfquote habe, sagte Köpping am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. «Wenn die Versorgungssicherheit dann gefährdet ist, wird kein Betretungsverbot ausgesprochen.»
Es würden Regelungen getroffen, um die Versorgung in den Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern sicherzustellen. Um eine einvernehmliche Lösung zu finden, seien für Mittwoch Gespräche mit den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte und der Landkreise geplant. Zudem solle es Informationsrunden mit den sozialpolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen geben.
Den sächsischen Erlass zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht soll es nach Köppings Worten möglichst bis zum 11. Februar geben. Es fehlten jedoch noch Zuarbeiten des Bundesgesundheitsministeriums etwa zu der Frage, für welche Menschen und Bereiche die Pflicht konkret gelten soll.
Köpping betonte, dass sie auf verstärkte Impfungen beim medizinischen Personal und Pflegekräften hoffe. Sie sollen auch beim proteinbasierten Impfstoff des US-Herstellers Novavax bevorzugt werden, dessen Lieferung für Mitte Februar erwartet wird.
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