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Neue Quarantäne-Regelung: Das gilt ab Montag in Sachsen

Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. / Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration
Eine FFP2-Maske liegt auf einem Leuchttisch. / Foto: Frank Rumpenhorst/dpa/Illustration

Seit diesem Montag gelten in Sachsen die neuen Quarantäne-Regeln. Damit wird ein Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz von Anfang Januar umgesetzt, wie das Gesundheitsministerium bereits vergangene Woche mitgeteilt hatte. Zu den Änderungen gehört, dass die Absonderungszeit für Infizierte verkürzt wird und sich betroffene früher freitesten können. Konkret gelten folgende Regeln:

INFIZIERTE: Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss sich regulär zehn Tage lang absondern - unabhängig davon, ob er geimpft ist und unabhängig von Symptomen. Freitesten mittels eines Antigen-Schnelltests oder eines PCR-Tests ist nach sieben Tagen möglich - vorausgesetzt, man war 48 Stunden vor dem Test symptomfrei. Der Test muss bei einer offiziellen Teststelle erfolgen.

PFLEGEPERSONAL: Für infizierte Angestellte in der Pflege, medizinischen Versorgung und Eingliederungshilfe gelten die oben genannten Regeln. Der Unterschied: Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, um nach sieben Tagen die Absonderung zu verlassen.

KONTAKTPERSONEN: Wer engen Kontakt zu einer infizierten Person hatte, muss in der Regel zehn Tage lang in Quarantäne und kann sich nach sieben Tagen freitesten. Ausnahmen gelten für Geboosterte, Menschen, die geimpft und genesen sind sowie diejenigen, die in den vergangenen drei Monaten geimpft wurden oder infiziert waren.

SCHÜLER: Hatten Schülerinnen und Schüler engen Kontakt zu einer infizierten Person, können sie die Quarantäne schon am 5. Tag mit einem Antigen-Schnelltest beenden.

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