Nach dem gemeinsamen Beschluss der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten vom 22. März 2021 setzt der Freistaat Sachsen die Beschlüsse auf Landesebene um. Die neue Verordnung ist ab dem 01. April 2021 gültig. Die Dauer ist auf den 18. April 2021 begrenzt.
Michael Kretschmer wendet sich persönlich an die Sachsen. "Liebe Bürgerinnen und Bürger, ich möchte Ihnen allen danken, dass Sie mitmachen bei den Maßnahmen gegen die Pandemie. Wir tragen diese Last gemeinsam."
Maskenpflicht, Ausgangsbeschränkungen und Testpflicht
Die Maskenpflicht in Sachsen bleibt bestehen. Überall, wo sich Menschen begegnen, ist eine Mund-Nasenbedeckung zu tragen. Dies gilt vor allem in Fußgängerzonen, Wochenmärkten und auf Flächen für Sport und Spiel.
Für Banken, Aus- und Fortbildungseinrichtungen, Beherbergungsbetrieben sowie vor und in gastronomischen Einrichtungen bei Lieferung und Abholung gilt nun die erweiterte Pflicht mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz oder eine FFP-2-Maske oder vergleichbarer Standard zu nutzen.
Das Verlassen des Hauses ist weiterhin möglich. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz in den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten bei über 100 Neuinfektionen liegen, so ist das Verlassen nur noch mit trifftigem Grund möglich.
Die Tespflicht wurde verschärft. So müssen Beschäftigte und Selbstständige mit direktem Kundenkontakt sich ab dem 01. April zweimal in der Woche testen oder testen lassen. Die Tests sind vom Arbeitgeber zur Verfügung zu stellen. Ansonsten bleiben die Arbeitgeber weiterhin verpflichtend, allen Beschäftigten, die am Arbeitsplatz präsent sind, ein Angebot für einen kostenlosen Selbsttest einmal in der Woche zu unterbreiten.
Einkaufen und Geschäftsöffnungen in Sachsen
Betriebsinhaber und Beschäftigte in Betrieben für körpernahe Dienstleistungen, Fahrschulen und Musikschulen müssen sich künftig zweimal wöchentlich testen oder testen lassen. Kunden und Besucher benötigen einen tagesaktuellen Test.
Inzidenzunabhängige Öffnung ab 06. April
Click-und-Meet-Angebote, Zoos, Tier- und botanische Gärten, sowie kulturelle Angebote (Museen etc.) dürfen ab dem 06. April öffnen. Wichtig ist hier, dass die maximale Bettenkapazität, die mit COVID-Patienten belegt ist, unter der Grenze von 1.300 liegt. Der aktuelle Wert in Sachsen liegt bei 1.011 belegten Betten.
Symbolbild: Corona-Maßnahmen in der Schule und Kita / pixabay
Regelungen für Schulen und Kitas in Sachsen
Die Schulen und Kindertageseinrichtungen sollen nach Ostern inzidenzunabhängig öffnen. Dafür werden zeitgleich die Infektionsschutzmaßnahmen verschärft.
Der Zutritt zur Kita ist nur noch mit negativem Testergebnis möglich. Dies betrifft nicht die in den Krippen und Kindergärten betreuten Kinder.
Der Schulbesuch ist ebenfalls an Testungen gebunden. Die Testpflicht wird auf zwei Tests pro Woche sowie auf die Primarstufe ausgeweitet.
Ergänzend kommt hinzu, dass alle Schüler:innen ab der 5. Klasse eine medizinische Gesichtsmaske oder eine FFP2- Maske auch im Unterricht tragen müssen.
Weiterhin bleibt die Schulbesuchspflicht aufgehoben.
Kontakte reduzieren und Quarantänepflicht
Kontakte sind weiterhin auf ein Minimum zu reduzieren. Weiterhin gilt die Regel, dass Kontakt zwischen maximal fünf Personen aus zwei verschiedenen Haushalten möglich sind.
Die Pflicht zur Quarantäne tritt ein, wenn ein PCR Test positiv war, Kontakt mit einem positiv-Fall bestand oder bei Verdacht auf eigene Infektion.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Freistaat Sachsen zu Corona und Wir gegen Corona.