Die erleichterte Einfuhr von Antibiotika-Säften für Kinder ist in Sachsen nun schwarz auf weiß geregelt. Am Freitag erließ die Landesdirektion zwei Allgemeinverfügungen. Sie erlauben es Apotheken, diese Medizin aus dem Ausland unbürokratisch einzuführen und abzugeben - auch Medikamente, die eigentlich nicht in Deutschland zugelassen sind. Zuvor hatte das Bundesgesundheitsministerium einen Versorgungsmangel bei antibiotikahaltigen Säften für Kinder offiziell festgestellt. Damit können Landesbehörden vom Arzneimittelgesetz befristet abweichen. Auch andere Bundesländer hatten bereits zu dieser Notmaßnahme gegriffen.
«Viele Eltern mussten bereits die Erfahrung machen, dass sie nicht so einfach an die Medikamente für ihre Kinder kommen. Den Ärger und die Sorgen kann ich sehr gut nachvollziehen», erklärte die sächsische Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD). Man habe die Ausnahmegenehmigung bewusst sehr weit gefasst und nicht auf bestimmte Arzneimittel beschränkt. Es könnten grundsätzliche alle Medikamente eingeführt und abgegeben werden, die von der Bekanntmachung des Bundes umfasst sind. Dazu gehören zum Beispiel Amoxicilline, Penicilline und Cephalosporine.
Konkret dürfen Apotheken und Krankenhausapotheken die von den Allgemeinverfügungen umfassten Arzneimittel nun auch auf Vorrat beschaffen und nicht nur für jeden Patienten einzeln. Zudem können Apotheken mehr als 100 Packungen an einem Tag herstellen und an andere Apotheken abgeben.
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